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Zollbefreiung von Futtergetreide wird nicht verlängert

Importeure von Futterweizen und -gerste müssen sich darauf einstellen, im Rahmen der bestehenden Einfuhrkontingente ab Juli wieder den normalen Zollsatz zu zahlen. Die Europäische Kommission lehnte einen Antrag ab, die geltende Ausnahmeregelung über das Ende des Wirtschaftsjahres 2012/13 hinaus zu verlängern.

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Importeure von Futterweizen und -gerste müssen sich darauf einstellen, im Rahmen der bestehenden Einfuhrkontingente ab Juli wieder den normalen Zollsatz zu zahlen. Die Europäische Kommission lehnte vergangene Woche einen Antrag aus den Reihen der EU-Mitgliedstaaten ab, die geltende Ausnahmeregelung über das Ende des Wirtschaftsjahres 2012/13 hinaus zu verlängern.


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Als Begründung verwies die Kommission auf bessere Ernteprognosen in der EU als im vergangenen Jahr um die gleiche Zeit sowie auf günstige Aussichten auch in der Schwarzmeerregion. Ferner deute die Entwicklung der Terminmärkte auf Preissenkungen zur neuen Ernte hin.


Die Zölle der Kontingente für Futtergetreide waren bereits im Februar 2011 vor dem Hintergrund hoher Weltmarktpreise auf Null gesetzt worden, um die heimische Tierproduktion zu entlasten. Die künftig wieder gültigen, regulären Zollsätze betragen 12 Euro/t für Weichweizen geringer und mittlerer Qualität sowie 16 Euro/t für Gerste.


Für entsprechenden Weizen gilt in der Europäischen Union ein jährliches Zolleinfuhrkontingent von insgesamt 2,99 Mio t, wovon 0,57 Mio t für die USA und 0,04 Mio t für Kanada vorgemerkt sind. Die verbleibenden 2,38 Mio t stehen allen anderen Drittländern offen. Das Zolleinfuhrkontingent für Gerste beläuft sich auf insgesamt 306 000 t. Außerhalb der Quote beträgt der Importzoll für Futterweizen 95 Euro/t und für Gerste 93 Euro/t. (AgE/ad)

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