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Zurückhaltung gegenüber der Agrarinvestitionsförderung

Einen spürbaren Rückgang der Anträge nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) verzeichnen die Landgesellschaften für das vergangene Jahr. Wie aus dem Tätigkeitsbericht hervorgeht, wurden 2017 von den Landgesellschaften insgesamt 215 neue AFP-Förderanträge vorgelegt; das waren 30 % weniger als im Jahr davor.

Lesezeit: 2 Minuten

Einen spürbaren Rückgang der Anträge nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) verzeichnen die Landgesellschaften für das vergangene Jahr. Wie aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) hervorgeht, wurden 2017 von den Landgesellschaften insgesamt 215 neue AFP-Förderanträge vorgelegt; das waren knapp 30 % weniger als im Jahr davor.


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Mit rund 60 % überwogen 2017 die AFP-Anträge auf Premiumförderung. Dies entspricht in etwa dem Prozentsatz bei Milchviehställen, die traditionell den Schwerpunkt bei der Investitionsförderung bilden. Allerdings ist die Tendenz der Anträge im Milchviehbereich rückläufig.


Das durchschnittliche förderfähige Investitionsvolumen ist 2017 in den meisten Ländern in etwa konstant geblieben; lediglich in Bayern gab es einen deutlichen Rückgang. Dennoch bildet der Freistaat nach wie vor den Schwerpunkt bei der AFP-Förderung. Mehr als die Hälfte der von den neun Landgesellschaften in Deutschland bearbeiteten AFP-Anträge entfiel 2017 auf die dortige BBV LandSiedlung. Mit 122 Anträgen hat sich deren Zahl gegenüber dem Vorjahr allerdings beinahe halbiert.


Der BLG macht vor allem die Nachwirkungen der Milchpreiskrise für den Rückgang bei den Förderanträgen im Stallbau verantwortlich. Daneben dämpften Unsicherheiten in Bezug auf Haltungsverfahren die Investitionsbereitschaft.

 

Flächenbestand stabil


Das zweite klassische Betätigungsfeld der Landgesellschaften neben der Agrarinvestitionsbetreuung bilden traditionell der Flächenerwerb und die Flächenbevorratung zum Zweck der Agrarstruktur- sowie der Infrastrukturverbesserung für die Gemeindeentwicklung und für ökologische Belange.


In den alten Ländern haben die Landgesellschaften 2017 knapp 2 500 ha Agrarflächen erworben und rund 2 700 ha verkauft. Der Bestand an eigenen Flächen belief sich Ende des Jahres auf annähernd 17 700 ha und damit rund 300 ha weniger als im Vorjahr.


Die ostdeutschen Landgesellschaften haben 2017 rund 1 600 ha gekauft und 1 900 ha verkauft. Insgesamt verfügten die Gesellschaften in den neuen Ländern am Jahresende aber noch über mehr als 43 100 ha. Gut die Hälfte davon entfällt auf die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, die Anfang der 2000er Jahre mehr als 36 000 ha Landesflächen erworben hatte und die sie seither nach und nach mit agrarstrukturverbessernder Wirkung verkauft. Im Westen verfügt die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) mit rund 8 300 ha über die meisten eigenen Flächen.

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