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Genmais: Landwirte müssen klagen

Lesezeit: 1 Minuten

Die mehr als 200 Land-wirte, die auf fast 2 000 ha GVO-verunreinigten Mais ausgesät und inzwischen wieder umgebrochen haben, bleiben vermutlich vorerst auf ihrem Schaden sitzen.


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Denn der Saatguthersteller Pioneer lehnt es ab, die betroffenen Landwirte zu entschädigen. Dies schwäche die Rechtsposition des Unternehmens bei Verfahren gegen die Behörden, so ein Sprecher.


Das Unternehmen bietet zwar eine Soforthilfe als „finanzielle Überbrückung“ an. Von diesem Angebot rät jedoch der Deutsche Bauernverband ab. Zum einen sei nicht klar, wie hoch und unter welchen Bedingungen die Hilfe gewährt werde. Zum anderen bestehe das Risiko, dass die Landwirte dieses Geld wieder zurückzahlen müssten.


Den Landwirten bleibt jetzt nur die Klage auf Schadenersatz gegen den Hersteller und die Händler des Saatgutes. Der Bauernverband unterstützt deshalb drei Musterklagen von Landwirten in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen.


Dabei geht es zum Teil um riesige Schadenssummen. Bei gutem Ertragsniveau und Lieferverträgen für Biogasanlagen beträgt allein die entgangene Marktleistung bis zu 1 500 € pro ha. Hinzu kommen die Kosten für die Beseitigung der Maispflanzen, die in der Regel mehrere Arbeitsgänge erforderten.

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