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Kann Brüssel unfaire Handelspraktiken stoppen?

Lesezeit: 2 Minuten

Mitte April hat die EU-Kommission ein Paket von 15 Maßnahmen präsentiert, das unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittelkette künftig verhindern soll. Unter anderem sollen eine Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen und Verbote nachträglicher Rabatte, Preis- und Mengenänderungen sowie kurzfristiger Stornierungen bei verderblichen Waren fixiert werden. Brüssel will damit Landwirte und kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mio. € Bilanzsumme stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Bislang entgehen Landwirten in Europa durch unfaire Handelspraktiken ca. 11 Mrd. €/Jahr.


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Die Agrar- und Ernährungsbranche begrüßt die Vorschläge zwar prinzipiell. DBV-Präsident Joachim Rukwied bezeichnet sie als wichtigen ersten Schritt gegen den Missbrauch von Einkaufsmacht im LEH. Die Kritik an den Vorschlägen fällt allerdings breiter aus:


  • Der Handel befürchtet eine Einschränkung der Verhandlungsfreiheit, was zulasten des Angebots gehen und die Preise steigen lassen könnte.
  • Dem DBV gehen die Vorschläge nicht weit genug. Die Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen sei nicht nachvollziehbar, da die gesamte Branche unter erheblichem Druck der hochkonzentrierten Handelsketten leide.
  • Der Agrarsprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Gero Hocker, bemängelt, dass 80% des Branchenumsatzes zwischen Verarbeitern und LEH stattfänden und dieser nicht von den neuen Regeln betroffen wäre. Der Preisdruck werde auch künftig an Landwirte durchgereicht. Die Initiative sei ein „zahnloser Tiger“.


Bei der Gestaltung der Richtlinie kommt es für Landwirte darauf an, für welche Handelsstufen diese gilt. Wenn sie wirklich zur Rettung der europäischen Landwirte und Kleinunternehmen beitragen soll, müssen eigentlich auch Verkäufe an Schlachter, Molkereien und Agrarhändler berücksichtigt werden.

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