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Handelsstreit

Antidumping gegen tiefgefrorene EU-Kartoffeln: Kommission prüft WTO-Beschwerde

Die Antidumpingzölle Brasiliens auf gefrorene Kartoffelprodukte aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien gelten seit dem 15. Februar 2017. Den deutschen Lieferanten warf die Regierung in Brasilía seinerzeit vor, gefrorene Kartoffelprodukte in Brasilien um 37 % preiswerter als in Großbritannien angeboten zu haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Blick auf die zuletzt von Kolumbien auferlegten Antidumpingmaßnahmen gegen die Einfuhr von gefrorenen Kartoffelprodukten aus der Europäischen Union erwägt die EU-Kommission eine Beschwerde vor der Welthandelsorganisation (WTO).

Wie Handelskommissarin Cecilia Malmström in ihrer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage des französischen Europaabgeordneten Franck Proust feststellt, ist sich ihre Behörde der Bedeutung des Problems „voll bewusst“. Man teile die Bedenken der kartoffelverarbeitenden Industrie hinsichtlich der Einführung von Antidumpingmaßnahmen durch Südafrika, Brasilien und zuletzt Kolumbien.

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Bei den von Südafrika und Brasilien verhängten Maßnahmen habe die Kommission die Industrie jedoch bereits durch technische und politische Interventionen unterstützt, so die Schwedin. Etwas anders stelle sich die Sache im Fall Kolumbien dar. Hier werde eine Vorlage vor der WTO geprüft. Zwar erstrecke sich die bilaterale Streitbeilegung im Rahmen des mit Kolumbien abgeschlossenen Freihandelsabkommens nicht auf den Handelsschutz. Dennoch bemühe man sich angesichts der ansonsten „guten Zusammenarbeit“ mit dem südamerikanischen Land zunächst um eine für beide Seiten „zufriedenstellende Lösung“.

Der EVP-Abgeordnete Proust hatte von der Handelskommissarin unter anderem wissen wollen, welche Maßnahmen seitens der Brüsseler Behörde zum Schutz der europäischen Kartoffelverarbeitung vor Antidumpingmaßnahmen einiger Drittstaaten angedacht sind.

Die Antidumpingzölle Brasiliens auf gefrorene Kartoffelprodukte aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien gelten seit dem 15. Februar 2017. Den deutschen Lieferanten warf die Regierung in Brasilía seinerzeit vor, gefrorene Kartoffelprodukte in Brasilien um 37 % preiswerter als in Großbritannien angeboten zu haben. Von den brasilianischen Antidumpingzöllen sind in Deutschland vor allem die Firmen Agrarfrost, Wersing Feinkost, Schne-frost Ernst Schnetkamp und Demais betroffen. Bei der Ausfuhr ihrer Produkte nach Brasilien waren im Jahr 2017 Abgaben von 6,5 % bis 59,1 % des jeweiligen Warenwertes fällig. Der höchste Strafzoll fand damals mit 133,2 % allerdings Anwendung auf Produkte belgischer Unternehmen.

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