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Biodiesel-Importe: EU-Ölsaatenerzeuger sind Verlierer

Europäischen Ölsaatenerzeuger sind nach Auffassung der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) die Verlierer des Beschlusses der Vertreter der EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss für Handelsschutz (Trade Defence Instruments Committee – TDI) vom 30. Januar 2019.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Verband kritisiert die Zustimmung des Ausschusses zum Vorschlag der argentinischen Regierung für ein sogenanntes Preisverpflichtungsabkommen, wodurch die argentinischen Biodieselhersteller jährlich etwa 1,2 Millionen Tonnen Biodiesel zollfrei in die EU exportieren dürfen.

Diese Biodieselmenge entspricht einem Anteil von 10 Prozent am gesamten Biodieselverbrauch in der Europäischen Union. Gekoppelt ist dieser Marktzugang an die Einhaltung eines Mindesteinfuhrpreises, der auf Basis monatlicher durchschnittlicher Sojaölpreise berechnet werden soll. Das konkrete und rechtlich bindende Berechnungsverfahren wird im EU-Amtsblatt bekannt gegeben. Die UFOP befürchtet, dass infolge des im Detail noch nicht bekannten Verfahrens zur Festsetzung des Mindesteinfuhrpreises der Marktzugang über ein Preisniveau abgesichert wird, der insgesamt einen negativen Effekt auf den Biodieselpreis in der EU und folglich auch auf die Erzeugerpreise für die Ölsaaten ausüben wird. Biodieselmengen, die über dieses Importkontingent hinausgehen, werden unternehmensabhängig mit Ausgleichzöllen zwischen 25 und 33,4 Prozent belegt.

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In diesem Zusammenhang weist die UFOP auf das noch anhängige Verfahren gegen Indonesien hin. Möglicherweise ist das nun mit Argentinien abgeschlossen Abkommen eine Blaupause für eine analoge Abstimmung mit der indonesischen Regierung. Damit würden der politische Beschluss des Europäischen Parlamentes, das sich für ein Palmölverbot ausgesprochen hatte, und damit die Frage der Regulierung der indirekten Landnutzungsänderungen, ausgehebelt.

Ein weiterer Grund für die kritische Bewertung durch die UFOP ist die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten mit der Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (2018/1999/EG) für die nun anstehende nationalen Umsetzung erneut ermächtigt wurden, die nationale Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse unterhalb die maximal durch EU-Recht vorgegebene Kappungsgrenze von 7 Prozent absenken zu können. Wie die jeweilige nationale Umsetzung aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Klar ist aber, dass schlimmstenfalls in einem kleiner werdenden Markt für Biodiesel der Importsockel von 1,2 Millionen Tonnen Biodiesel aus Argentinien bestehen bleibt.

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der UFOP, dass bei der Festlegung dieser Importmenge der Wegfall des Verbrauchsanteil Großbritanniens durch den Brexit sowie der Anteil von Biodiesel aus Abfallölen und -fetten nicht berücksichtigt wurden. 2017 betrug der Verbrauchsanteil Biodiesel aus diesen Abfallstoffen allein in Deutschland etwa 0,84 Mio. t bzw. 38 Prozent am Gesamtverbrauch von 2,21 Millionen Tonnen Biodiesel.

Die UFOP stellt fest, die Politik findet derzeit keine Antwort, mit welchen Maßnahmen der Ölsaatenanbau in der Europäischen Union als wichtigste und zudem gentechnikfreie Eiweißfuttermittelquelle für die Zukunft gesichert werden kann. Argentinien ist in diesem Sinne doppelter Gewinner, weil der möglicherweise reduzierte Anbau von Raps in der Europäischen Union dazu führt, dass noch mehr Sojaschrot importiert werden muss. Eine umweltpolitische Strategie ist in diesem Abkommen nicht zu erkennen.

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