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DBV begrüßt Einigung zur EU-Richtlinie über unfaire Handelspraktiken

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt ausdrücklich die am 19. Dezember 2018 erreichte Einigung der Kommission, des Rates und des EU-Parlaments zum EU-Richtlinienentwurf gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette.

Lesezeit: 1 Minuten

„Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt, um transparentere, ausgewogenere und gerechtere Beziehungen zwischen allen an der Lebensmittelversorgungskette beteiligten Akteuren zu fördern“, betont der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied.

Entsprechend den Forderungen des DBV wurde auch eine Einigung zur Aufnahme weiterer unfairer Handelspraktiken sowie eine Ausweitung des Schutzbereiches über KMU-Betriebe (kleine und mittlere Unternehmen) hinaus gefunden. Außerdem haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Anwendungsbereich der Richtlinie im Rahmen der nationalen Umsetzung darüber hinaus zu erweitern.

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Der Deutsche Bauernverband bekräftigt jedoch seine Forderung, durch weitere Schritte die Position der Landwirte in der Lebensmittellieferkette zu stärken. Dies betreffe insbesondere die Erweiterung der kartellrechtlichen Privilegierungen für eine wirksame Zusammenarbeit der Erzeuger und der von diesen getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen. Außerdem bedürfe es einer höheren Markttransparenz über die Verteilung der Wertschöpfungsanteile in der Lebensmittellieferkette, um insgesamt die Verhandlungspositionen der kleinen und mittelständischen landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern.

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