Auch in diesem Wirtschaftsjahr können EU-Zuckerexporteure damit rechnen, die zulässige Gesamtausfuhrmenge im Großen und Ganzen vollständig zu nutzen. Die EU-Mitgliedstaaten gaben Mitte November im zuständigen Verwaltungsausschuss grünes Licht für den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Exportobergrenze 2013/14 um 700 000 t auf 1,35 Mio t zu erhöhen. Damit wäre die von der Welthandelsorganisation (WTO) erlaubte jährliche Ausfuhrmenge von 1,37 Mio t bis auf einen Rest von 0,2 Mio t ausgeschöpft. Der Beschluss dürfte Anfang Dezember in Kraft treten. Gleichzeitig kündigte die Kommission an, den Zuckermarkt weiter im Auge zu behalten und gegebenenfalls wie in den vergangenen Wirtschaftsjahren per Ausschreibungsverfahren zusätzliche Überschussmengen für den Binnenmarkt freizugeben, um die Versorgungslage zu verbessern. Die Kommission schätzt den diesjährigen Quotenüberschuss auf 3,6 Mio t Weißzuckeräquivalent. Diese Menge ist für die Vermarktung am Binnenmarkt gesperrt; sichergestellt wird dies durch eine prohibitiv hohe Abgabe, die von der Kommission im Bedarfsfall aber gesenkt werden kann. Der Zugang zum Welt-Zuckermarkt ist für EU-Ware auch ohne Exporterstattungen beschränkt, weil die Welthandelsorganisation (WTO) grundsätzlich sämtlichen EU-Zucker wegen der Quotenregelung als subventioniert und damit potentiell handelsverzerrend betrachtet. Mit einer Überschreitung der Obergrenze würde die EU gegen internationale Verpflichtungen verstoßen und könnte sich eine Beschwerde vor der WTO einhandeln. Die Situation sollte mit dem beschlossenen Auslaufen der Zuckerquoten zum 30. September 2017 enden. Nach Einschätzung von Kommissionsexperten entfällt die Exportbeschränkung für EU-Erzeuger unmittelbar im Anschluss. AgE
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