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Mehr Zucker für den EU-Markt

Die EU-Kommission darf noch einmal Zucker aus Überschussproduktion zur Vermarktung am Binnenmarkt freigeben und darüber hinaus die nächsten Runden zur Lizenzvergabe zollvergünstigter Importe um mehr als einen Monat vorziehen. Dafür hat der zuständige Verwaltungsausschuss am vergangenen Donnerstag grünes Licht gegeben. Die Maßnahmen werden in den nächsten Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

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Die EU-Kommission darf noch einmal Zucker aus Überschussproduktion zur Vermarktung am Binnenmarkt freigeben und darüber hinaus die nächsten Runden zur Lizenzvergabe zollvergünstigter Importe um mehr als einen Monat vorziehen. Dafür hat der zuständige Verwaltungsausschuss am vergangenen Donnerstag grünes Licht gegeben. Die Maßnahmen werden in den nächsten Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Insbesondere senkt die Kommission die prohibitiv hohe Zusatzabgabe auf die EU-interne Vermarktung von Nicht-Quoten-Zucker für 250.000 t von 500 Euro/t auf 211 Euro/t. Nach ihren Berechnungen handelt es sich bei diesem Satz um die Differenz zwischen dem jüngsten monatlichen Durchschnittspreis für EU-Weißzucker von 701 Euro/t und einem mittleren Weltmarktpreis von 490 Euro/t. Im bisherigen Verlauf des Wirtschaftsjahrs wurden bereits 400.000 t Nicht-Quotenzucker zu einer verringerten Abgabe von 85 Euro/t freigegeben. Die nächsten drei Ausschreibungen für zollvergünstigte Roh- und Weißzuckerimporte werden um jeweils fünf Wochen vorgezogen, nämlich auf den 2. und 23. Mai sowie auf den 6. Juni. Ursprünglich waren Termine im Juni und Juli vorgesehen. Zuvor wurden 2011/12 bereits Importlizenzen für 191.000 t Rohzucker zu vergünstigten Zollsätzen vergeben. Die Kommission veranschlagt den Zuckerbedarf am Binnenmarkt im laufenden Wirtschaftsjahr auf insgesamt 16,5 Mio. t. Das sind 3,2 Mio. t mehr als durch die reguläre, quotierte Eigenerzeugung zur Verfügung stehen. Ferner wurden auf der Ausschusssitzung routinemäßig Bestimmungen für das folgende Wirtschaftsjahr getroffen. Es handelt sich um die Eröffnung einer zollfreien Zuckerquote über 400 000 t für industrielle Zwecke sowie um die vorläufige Festsetzung der Exportobergrenze auf 650 000 t. (AgE)


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