Die zwischen Europa und Russland vereinbarten Auflagen des Fleischhandels sollen erst Mitte Juli in Kraft treten. Wie die ZMP mitteilt, hat Russlands Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit moniert, dass mehrere EU-Staaten unzutreffende Listen ihrer für die Fleischexporte nach Russland zugelassenen Betriebe vorgelegt hätten. Damit sei versucht worden, die getroffenen Vereinbarungen noch vor dem Inkraftreten selbst zu interpretieren.
Vier weiteren deutschen sowie drei französischen Fleischlieferanten hat der Moskauer Aufsichtdienst die Ausfuhren nach Russland vorübergehend verboten, führt die ZMP weiter aus. Der Aufsichtsdienst begründete die Verbote mit Antiobiotika-Funden in den Produkten. Dänemarks Importstopps wurden kürzlich wieder aufgehoben.