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EU-Patentamt erlaubt Patente aus konventioneller Züchtung; Kritik vom BDP

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) lehnt die aktuelle Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes im sogenannten Brokkoli-Fall ab. Danach sind Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine aktuelle Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA), aus der sich eine Möglichkeit zur Patentierung von Pflanzen aus konventioneller Züchtung ergibt, ist bei Züchter, Verbänden und Politikern auf scharfen Widerspruch gestoßen.


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Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) lehnt die aktuelle Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes im sogenannten Brokkoli-Fall ab. Danach sind Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung möglich. „Durch diesen Schritt sehen wir Innovation in der Züchtung und Zugang zu genetischer Diversität gefährdet“, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.

 

Das Patentrecht wird durch die Entscheidung über den Bereich der technischen Erfindungen hinaus, für die es eigentlich vorgesehen ist, unangemessen ausgedehnt. Der Sortenschutz als das bisher primäre und an die Bedürfnisse der Pflanzenzüchtung angepasste Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung wird damit unterlaufen.


Nach dem Sortenschutzrecht kann ein Züchter die neuesten Sorten anderer Züchter für seine eigene Züchtung inklusive Vermarktung verwenden und dadurch wie bei einem "open source"-System auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen. Dadurch ist ein schneller Züchtungsfortschritt unter Einbeziehung der gesamten vorhandenen genetischen Vielfalt möglich. Im Patentrecht ist ihm dies verboten.


„Der ausgewogene Schutz geistigen Eigentums ist eines unserer Kernanliegen. Er ist für die Erhaltung der Vielfalt einer innovativen und leistungsstarken und vielfältigen Züchterlandschaft unerlässlich“, sagt Schäfer. Durch die Entscheidung des Europäischen Patentamtes wird dies gefährdet.

 

„Wir erwarten von der Politik, dass sie sich für eine Korrektur dieser Fehlentscheidung einsetzt und wie im deutschen Patentgesetz auch auf EU-Ebene Rechtssicherheit schafft und klarstellt, dass die EU-Biopatentrichtlinie nicht nur die Verfahren, sondern auch die damit erzeugten Produkte vom Patentschutz ausschließt“, so Schäfer weiter.


EU-Grünensprecher Martin Häusling und der Vorsitzende vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, warfen der Behörde vor, eine „verheerende Entscheidung“ im Interesse internationaler Saatgutkonzerne getroffen zu haben. Ähnliche Vorwürfe äußerte das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut“.

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