Drahtwurm: BVL erlässt Notfallzulassung für ATTRACAP
Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Insektizid ATTRACAP (Wirkstoffe: Metarhizium brunneum Stamm C15) erlassen. Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt für die Anwendung gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Kartoffeln im Zeitraum 15. Februar bis 14. Juni 2017.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Insektizid ATTRACAP (Wirkstoffe: Metarhizium brunneum Stamm C15) erlassen. Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt für die Anwendung gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Kartoffeln im Zeitraum 15. Februar bis 14. Juni 2017. Über die Voraussetzungen und Auflagen, unter denen die Anwendung gemäß der Zulassung jeweils erfolgen darf, informiert der Pflanzenschutzdienst der Länder.