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Bislang 16 EU-Mitgliedstaaten wollen Opt-out

Deutschland und mindestens 15 weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in Brüssel beantragt, vom Anbaugebiet bereits zugelassener oder in der Warteschleife befindlicher gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ausgenommen zu werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Deutschland und mindestens 15 weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in Brüssel beantragt, vom Anbaugebiet bereits zugelassener oder in der Warteschleife befindlicher gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ausgenommen zu werden.


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Die Europäische Kommission legte am vergangenen Freitag eine aktualisierte Liste vor, betonte jedoch mit Blick auf die am Samstag ablaufende Frist, die endgültige Zahl erst später nennen zu können. Die weiteren Länder sind Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Italien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Österreich, Polen, Ungarn und Zypern sowie der wallonische Teil Belgiens und innerhalb des Vereinigten Königreichs die Regionen Schottland, Wales und Nordirland.


Das deutsche Schreiben wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium nach Auskunft eines Sprechers erst am Mittwoch (30.9.) verschickt. Der GVO-Anbau zu Forschungszwecken soll in Deutschland weiter möglich bleiben. Die Niederlande vollzogen unter der aktuellen Regierung übrigens eine Kehrtwende, denn die ehemalige christdemokratische Landwirtschaftsministerin Gerda Verburg gehörte 2009 zu den Triebkräften, die die Opt-out-Lösung auf den Weg brachten - aber ganz im Gegensatz zum ebenfalls beteiligten Österreich mit dem Ziel, die schleppenden GVO-Zulassungsverfahren zu beschleunigen.


Notwendiger Rechtsrahmen


Der jetzt erfolgte Schritt stellt die sogenannte Option 1 im Opt-out-Verfahren dar. Dabei werden die Unternehmen aufgefordert, eigenständig auf eine Anbauzulassung in bestimmten Teilen der EU zu verzichten. Die Hersteller des GVO-Saatguts haben einen Monat Zeit, um zu reagieren.


Der US-Konzern Monsanto ließ bereits im August verlauten, die Anfragen fallweise prüfen zu wollen. Zusätzlich besteht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, gesetzliche Verbote zu erlassen; dies aber könnte Klagen mit ungewissem Ausgang nach sich ziehen.


Der Sprecher von EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis erklärte, die Anzahl der Anfragen bestätige, dass die Opt-out-Richtlinie einen notwendigen Rechtsrahmen für ein komplexes Thema darstelle. Auf diese Weise könne man dem nationalen Kontext besser Rechnung tragen. Dessen ungeachtet betonte der Sprecher, die gültigen EU-Vorschriften zur GVO-Zulassung garantierten ein hohes und einheitliches Schutzniveau in der gesamten EU.


Kein Vertrauen in die Risikobewertung


Gentechnikkritiker begrüßten den Eingang der Anträge. Die Entwicklung zeige, dass viele Mitgliedstaaten der europäischen Risikobewertung nicht trauten - und das zu Recht, erklärte die Grünen-Europaabgeordnete Maria Heubuch. Viele Faktoren würden gar nicht oder nur unzureichend beleuchtet. Dies betreffe gesundheitliche Folgen, etwa die kombinatorische Wirkung des Einsatzes von Pestiziden und synthetischen Bt-Toxinen, ökologische Folgen wie die Auswirkungen auf geschützte Arten sowie ökonomische Folgekosten für die Hersteller gentechnikfreier Produkte.


Der Vorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, sagte: „Gut ist, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt Monsanto und Co. darum bittet, einige Gentechnikpflanzen nicht in Deutschland anzubauen.“ Er bezeichnete es jedoch als ungewiss, ob die Konzerne dem Wunsch aus Berlin entsprechen würden. Berlin müsse bundesweite Anbauverbote gesetzlich verankern.


Das deutsche Greenpeace-Büro sprach von einer sehr guten Nachricht für die Verbraucher und für die Zukunft einer nachhaltigen, gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland. Man dürfe aber nicht auf das Wohlwollen der Gentechnikindustrie vertrauen, erklärte auch Greenpeace und forderte ebenfalls gesetzliche Verbote.

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