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Bleiben Sie sachkundig beim Pflanzenschutz

Die Befähigung für einen sachgerechten Pflanzenschutz braucht jeder, der derzeit beim Wintergetreide Behandlungen im Nachauflaufverfahren durchführt oder die beginnende Vegetationsruhe zur Bekämpfung von unerwünschten Gräsern und Kräutern nutzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Befähigung für einen sachgerechten Pflanzenschutz braucht jeder, der derzeit beim Wintergetreide Behandlungen im Nachauflaufverfahren durchführt oder die beginnende Vegetationsruhe zur Bekämpfung von unerwünschten Gräsern und Kräutern nutzt.


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Noch ist das Jahr nicht vorüber und etliche Pflanzenschutzmaßnahmen, zum Beispiel gegen Läuse in der Wintergerste oder gegen Windhalm, Rispe oder Ackerfuchsschwanz im Wintergetreide, sind im Spätherbst an der Reihe. Doch zuvor sollten sich Anwender – Landwirte wie Lohnunternehmer – vergewissern, ob ihr Sachkundenachweis Pflanzenschutz noch aktuell ist.


Ein Blick auf die Scheckkarte sagt, wann der Dreijahreszeitraum abgelaufen ist, in dem eine Fortbildung absolviert werden musste. Denn jeder Sachkundige im Pflanzenschutz hat die gesetzliche Pflicht, sein Wissen über Pflanzenschutzmittel und die sachgerechte Anwendung regelmäßig aufzufrischen. Die Frist dafür ist bei jedem Scheckkarteninhaber individuell verschieden.


Wer die Online-Fortbildung auf www.Landakademie.de direkt als Termin in seinen Kalender einträgt, läuft nicht Gefahr, die Fortbildung zu vergessen. Und ist trotzdem frei, den Termin bei Bedarf zu verändern. Das geht bei einer Präsenzveranstaltung nicht. Die vierstündige Fortbildung auf www.Landakademie.de lässt sich schnell, bequem und unkompliziert am heimischen PC im Agrarbüro absolvieren, je nach Zeitbudget splitten und über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen verteilen.


Die Vorteile dieses E-Learnings – einfach, flexibel, bequem - hat bereits viele Teilnehmer überzeugt: Fast 10.000 Teilnehmer haben die Möglichkeit zur Online-Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz bei der Landakademie bereits genutzt. Die Fortbildung ist natürlich amtlich anerkannt und wird mit einer bundesweit gültigen Teilnahmebescheinigung beendet, die als Nachweis für die Einhaltung der Fortbildungsfrist dient.

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