Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gerät im Streit um die nationale Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Regelung zunehmend unter Druck.
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat bei lediglich einer Gegenstimme von Bayern beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel der von den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung gestarteten Gesetzesinitiative ist es, Entscheidungen über ein Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes zu übertragen.
Begründet wird die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung mit der damit verbundenen höheren Effizienz und Sicherheit gegenüber Einzellösungen. Schmidt wies das Anliegen umgehend zurück und warf den Ländern fehlende Kompromissbereitschaft vor.
Beim Koalitionspartner wurde der Bundesratsbeschluss allerdings mit Zustimmung aufgenommen. Der Gesetzentwurf ermögliche die bundesweite Regelung von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen und werde von der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, erklärte deren stellvertretende agrarpolitische Sprecherin, Elvira Drobinski-Weiß. Sie bezeichnete den Bundesratsentwurf als gute Basis, die von ihrer Fraktion seit langem geforderte Bundeslösung zu erreichen.
Mittelweg aufgezeigt
Demgegenüber machte Schmidt erneut deutlich, dass er ein pauschales Verbot für grüne Gentechnik in Deutschland für nicht vereinbar mit den europäischen Vorgaben halte. Für ein wirksames Anbauverbot gebe es von der EU klar vorgegebene Begründungen. Teile davon fielen in die Zuständigkeit der Länder, erklärte der Minister.
Mit seinem überarbeiteten Gesetzentwurf vom Juni dieses Jahres ist der CSU-Politiker nach eigener Einschätzung einen großen Schritt auf die Länder zugegangen. In dem Entwurf werde ein Mittelweg aufgezeigt, durch den sowohl der Bund als auch die Länder die Möglichkeit hätten, Anbaubeschränkungen und -verbote zu erlassen.
Allerdings ist es dem CSU-Politiker bislang nicht gelungen, sich mit SPD-Umweltministerin Dr. Barbara Hendricks über seinen Gesetzentwurf zu verständigen. Die Aussichten dafür dürften sich nach dem Votum der Länderkammer weiter verschlechtert haben. Zwar ist der Bundestag nicht verpflichtet, den Gesetzentwurf des Bundesrats zu behandeln. Dennoch könnte Schmidt am Ende gezwungen sein, auf der Grundlage der Bundesratsvorlage einen Kompromiss zu suchen, wenn er die Opt-out-Regelung umsetzen will.