Gängige Fungizide verlieren an Wirkung gegenüber der Blattkrankheit Cercospora in Rüben. Resistenzen lassen sich mittlerweile gegenüber Strobilurinen und Triazolen nachweisen. Minderwirkungen sind vor allem in Süddeutschland zu beobachten.
Gängige Fungizide verlieren an Wirkung gegenüber der Blattkrankheit Cercospora in Rüben. Resistenzen lassen sich mittlerweile gegenüber Strobilurinen und Triazolen nachweisen. Minderwirkungen sind vor allem in Süddeutschland zu beobachten.
Als weitere Wirkmechanismen stehen zur Kontrolle der Krankheit nur noch Fenpropidin und Thiophanatmethyl zur Verfügung.
Um die verbliebenen Wirkstoffe nachhaltig vor Resistenz zu schützen, können Kupferhydroxid-Produkte helfen. Dass diese den Erreger gut in Schach halten, belegen umfangreiche Versuchsergebnisse aus den Jahren 2014 und 2015. Damit die Präparate ihre volle Wirkung entfalten, muss der Einsatz frühzeitig mit guter Blattbenetzung erfolgen.
Gute Erfahrungen mit dem Produkt Funguran progress (537 g/kg Kupferhydroxid) haben bereits die Österreicher gesammelt. In Bayern konnten Rübenanbauer 2016 das Mittel nach „Artikel 53 – Gefahr in Verzug“ einsetzen. Mittelfristig strebt der Hersteller eine generelle Zulassung an.
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Gängige Fungizide verlieren an Wirkung gegenüber der Blattkrankheit Cercospora in Rüben. Resistenzen lassen sich mittlerweile gegenüber Strobilurinen und Triazolen nachweisen. Minderwirkungen sind vor allem in Süddeutschland zu beobachten.
Als weitere Wirkmechanismen stehen zur Kontrolle der Krankheit nur noch Fenpropidin und Thiophanatmethyl zur Verfügung.
Um die verbliebenen Wirkstoffe nachhaltig vor Resistenz zu schützen, können Kupferhydroxid-Produkte helfen. Dass diese den Erreger gut in Schach halten, belegen umfangreiche Versuchsergebnisse aus den Jahren 2014 und 2015. Damit die Präparate ihre volle Wirkung entfalten, muss der Einsatz frühzeitig mit guter Blattbenetzung erfolgen.
Gute Erfahrungen mit dem Produkt Funguran progress (537 g/kg Kupferhydroxid) haben bereits die Österreicher gesammelt. In Bayern konnten Rübenanbauer 2016 das Mittel nach „Artikel 53 – Gefahr in Verzug“ einsetzen. Mittelfristig strebt der Hersteller eine generelle Zulassung an.