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Ist Cibus-Raps eine konventionelle Sorte oder nicht?

Das neuartige Pflanzenzuchtverfahren Rapid Trait Development System (RTDS) spaltet derzeit die Agrarwelt. Denn es handelt sich hierbei nicht um klassische Gentechnik, sondern man macht sich die natürliche Mutation zu Nutze, um neue Eigenschaften zu erhalten.

Lesezeit: 3 Minuten

Das neuartige Pflanzenzuchtverfahren Rapid Trait Development System (RTDS) spaltet derzeit die Agrarwelt. Denn es handelt sich hierbei nicht um klassische Gentechnik, sondern man macht sich die natürliche Mutation zu Nutze, um neue Eigenschaften zu erhalten. Fremde Gene gibt es dabei also nicht, allerdings durch Punktmutation gezielt geschaffene neue Genkombinationen, erklärte der Deutschlandfunk in einem Beitrag. Für Umweltschützer ist das genauso unerwünscht wie die Gentechnik, Befürworter feiern die neuen Möglichkeiten.


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Laut James Radtke, Forschungsleiter beim kalifornischen Unternehmen Cibus, sind die Mutationen züchterisch gewollt und natürlich: "Wir setzen die Technik so ein, dass es sich nicht um Gentechnik handelt. Wir können auf diese Weise jeder Art von Pflanzen neue gentechnikfreie Zuchteigenschaften geben. Unser SU-Raps ist das erste Produkt dieser Art auf dem Markt."


SU steht für Sulfonylharnstoff. Das ist ein weitverbreitetes Unkrautbekämpfungsmittel, dem SU-Raps von Cibus kann es nichts anhaben. Die neue Resistenz könnte genauso gut auch zufällig durch Mutation entstanden sein, so das Unternehmen. Cibus hat nun in zahlreichen Ländern beantragt, den SU-Raps wie eine konventionell gezüchtete Sorte zuzulassen. In den USA und Kanada ist das bereits geschehen. Und auch in Deutschland entschied im vergangenen Jahr das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Fall Cibus-Raps: "Keine Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes". Damit hätte der SU-Raps ohne besondere Sicherheitsmaßnahmen in Deutschland angebaut werden dürfen. Doch diese Einschätzung blieb nicht unwidersprochen.


"Die Technik, die angewendet wird, ist zweifelsfrei eine Gentechnik. Da braucht man überhaupt nicht drüber zu diskutieren“, sagt Christoph Potthof, Sprecher des Gen-Ethischen Netzwerks. Da würden an dem Erbmaterial Veränderungen vorgenommen, die durch synthetisch hergestellte Moleküle angestoßen werden. „Und da sehe ich überhaupt nicht das Problem, warum das nicht als Gentechnik bewertet werden sollte."


Der Umweltverein hat gemeinsam mit anderen gentechnik-kritischen Organisationen vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig dagegen geklagt, dass der Cibus-Raps auf deutsche Felder kommt. Die Ausnahmeregelung, auf die sich das BVL bezieht, gelte nicht, meint Potthof.


"Da gibt es einen ganz entscheidenden Passus in der europäischen Regulierung, der sagt, dass Mutageneseverfahren dann ausgenommen sind von der Gentechnikregulierung, wenn sie die Geschichte einer langen sicheren Nutzung hinter sich haben. Und das können wir halt bei diesem RTDS-Raps oder vergleichbaren Technologien nicht sagen. Es gibt keine lange, sichere Nutzung. Es gibt keine wirklichen Erfahrungen damit."


Ist die Züchtung per RTDS nun Gentechnik – oder dürfen solche Pflanzen unkontrolliert auf den Acker? Die Klage hat erst einmal aufschiebende Wirkung. Deshalb gibt es bisher noch keine Freilandversuche mit dem Cibus-Raps in Deutschland, so der Deutschlandfunk weiter. Hinzu komme, dass sich auch die EU-Kommission eingeschaltet hat. Sie bittet zu Warten, bis es eine rechtliche Interpretation der Kommission gibt. Die EU-Kommission will selbst definieren, ob neue Züchtungsmethoden unter das EU-Gentechnikrecht fallen oder nicht. Die Gemengelage ist komplex, zumal, wie jetzt bekannt wurde, die Frage auch bei TTIP verhandelt wird. Ursprünglich sollte die Grundsatzentscheidung in Brüssel schon Ende 2015 fallen. Doch vorerst wurde sie vertagt.

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