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EFSA sieht Risiko für Bienen durch Spritzen von Neonikotinoiden

Nach Ansicht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellt das Spritzen von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen dar. Das ergibt sich aus neuen Bewertungen der für Bienen bestehenden Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach Ansicht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellt das Spritzen von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen dar. Das ergibt sich aus den vergangene Woche veröffentlichten Bewertungen der für Bienen bestehenden Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Berücksichtigt wurden dabei alle Anwendungen mit Ausnahme der Saatgutbehandlungen und von Granulat.


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Für die Fälle, in denen die Bewertung abgeschlossen werden konnte, ermittelte die EFSA entweder hohe Risiken oder will Risiken zumindest nicht ausschließen. In den übrigen Fällen sorgten Datenlücken für den Verzicht auf ein abschließendes Urteil.


Laut EFSA entsprechen die Schlussfolgerungen jenen, zu denen die Behörde schon vor zwei Jahren gelangt ist, als sie die Risiken für Bienen durch den Einsatz der drei Substanzen zur Saatgutbehandlung beziehungsweise als Granulat bewertete. Die Europäische Kommission ersuchte die EFSA um die Bewertung aller sonstigen Anwendungen, nachdem sie im Jahr 2013 strengere Auflagen für den Einsatz von Neonikotinoiden angeordnet hatte.


Der Einsatz von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zur Blattbehandlung ist bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide verboten; Ausnahmen gelten für Gewächshäuser, aber auch für einen Einsatz nach der Blüte. Ferner ist die Verwendung der drei Substanzen zur Saatgut- oder Bodenbehandlung derzeit auf EU-Ebene bei für Bienen attraktiven Kulturpflanzen sowie bei Getreide außer Wintergetreide seit Dezember 2013 nicht erlaubt; ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus. Dieses Teilverbot will die EFSA ab Oktober im Lichte neuer Studien auf den Prüfstand stellen.


Ergebnisse bestätigt


Der Sprecher von EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis erklärte auf Anfrage, die EFSA-Gutachten stimmten mit den 2013 veröffentlichten Schlussfolgerungen zur Saatgutbehandlung überein. Ferner bestätigten diese, dass die Kommission mit ihrer Entscheidung, Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam teilweise zu verbieten, richtig gehandelt habe. Die bislang getroffenen Maßnahmen seien dem erwarteten Risiko angemessen und spiegelten das aktuelle wissenschaftliche und technische Wissen wider. Da die Schlussfolgerungen sehr umfangreich und ausführlich seien, werde man eine gründliche Analyse möglicher Detailfragen durchführen.


Im Übrigen erinnerte der Sprecher daran, dass das Verbot zur Saatgutbeizung mit Neonikotinoiden nicht zeitlich befristet sei. Die Kommission habe sich lediglich dazu bereiterklärt, innerhalb von zwei Jahren eine Überprüfung anhand der neuesten wissenschaftlichen Informationen in die Wege zu leiten.


Forderung eines Totalverbots


Greenpeace nahm die EFSA-Gutachten zum Anlass, um ein Verbot von Neonikotinoiden für alle Arten der Anwendung und für alle Pflanzen zu fordern. „Die EFSA hat nun endlich das bestätigt, was zahlreiche Studien bereits zuvor bewiesen haben: Neonikotinoide können Bienen töten“, erklärte Greenpeace-Mitarbeiterin Barbara Kamradt. Etwa ein Drittel aller Lebensmittel seien von Bestäubern wie Bienen und anderen Insekten abhängig. „Landwirte vergiften mit den Pestiziden ihre wichtigsten Mitarbeiter und ihre eigene Zukunft“, so die Aktivistin. Dabei existierten alternative Anbaumethoden „ohne Chemie“. Die EU müsse Gelder umverteilen und Landwirte darin unterstützen, Alternativen zu nutzen.

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