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EFSA wird Neubewertung von Neonikotinoiden erst 2017 abschließen

Eine Lockerung des Moratoriums für den Einsatz neonikotinoidhaltiger Pflanzenschutzmittel zur Beizung von Rapssaat und anderem Saatgut scheint frühestens im kommenden Jahr möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Lockerung des Moratoriums für den Einsatz neonikotinoidhaltiger Pflanzenschutzmittel zur Beizung von Rapssaat und anderem Saatgut scheint frühestens im kommenden Jahr möglich.


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Wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mitteilte, dürfte die aktualisierte Bewertung der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid zur Saatgutbehandlung und als Granulat erst im Januar 2017 abschlossen sein. Dabei sollen laut EFSA alle seit 2012 neu gewonnenen Daten aus Studien, Forschung und Überwachung berücksichtigt werden, insbesondere Informationen, die 2015 infolge eines Aufrufs zur Einreichung von Daten übermittelt wurden.


Die EFSA hatte Neonikotinoide vor drei Jahren als bienenschädlich eingestuft, woraufhin die Europäische Union ein Teilverbot der Nutzung dieser Stoffe verfügte, das seit Dezember 2013 in Kraft ist. Die Europäische Kommission hatte ursprünglich angekündigt, dass die Neubewertung bis Ende 2015 fertiggestellt würde.


Im vergangenen Jahr hielt die EFSA ihr Urteil aufrecht, dass Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid beim Einsatz als Spritzmittel zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen darstellten. In Deutschland fuhren die Landwirte 2015 eine gegenüber dem Vorjahr deutlich schlechtere Rapsernte ein.


Der Deutsche Bauernverband (DBV) führte den Einbruch um rund ein Fünftel gegenüber dem Rekordjahr 2014 neben schlechten Witterungsbedingungen auch auf das Verbot der Saatgutbeizung mit Neonikotinoiden zurück.

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