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EU-Kommission will hormonschädigende Stoffe in Pflanzenschutzmitteln begrenzen

Die EU-Kommission hat in dieser Woche Kriterien vorgelegt, die den Einsatz von hormonell schädlichen Stoffen, endokrine Disruptoren, im Pflanzenschutz eindämmen soll. Betroffen wären vor allem Fungizide. Der Industrie gehen die Vorgaben zu weit.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission hat in dieser Woche Kriterien vorgelegt, die den Einsatz von hormonell schädlichen Stoffen, endokrine Disruptoren, im Pflanzenschutz eindämmen soll. Betroffen wären vor allem Fungizide. Der Industrie gehen die Vorgaben zu weit.


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Die Europäische Kommission hat in dieser Woche Kriterien zur Bestimmung endokriner Disruptoren im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten vorgelegt. Sie orientiert sich dabei vor allem an der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). „Die Kommission ist entschlossen, das höchstmögliche Schutzniveau sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt sicherzustellen. Deshalb legen wir heute streng,  auf wissenschaftliche Daten gestützte Kriterien für endokrine Disruptoren vor, die das EU-Rechtssystem zum weltweit ersten machen, in dem solche wissenschaftlichen Kriterien rechtlich verankert sind“, begründete EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker den Vorstoß.

Endokrine Disruptoren sind sowohl natürlich vorkommende als auch chemische Stoffe, die die Funktion des Hormonsystems stören und dadurch schädigende Wirkung bei Menschen oder Tieren hervorrufen können. Bei Pflanzenschutzmitteln könnten vor allem Stoffe, die in manchen Fungiziden zu finden sind, zu solchen definiert werden.


Der Pflanzenschutzindustrie gehen die vorgelegten Kriterien der EU-Kommission zu weit. „Die in Brüssel vorgestellten Vorschläge der Europäischen Kommission zu Kriterien für endokrine Disruptoren taugen nach Auffassung der europäischen Pflanzenschutz-Hersteller in der Praxis nicht zu einer verlässlichen Unterscheidung in schädliche und harmlose Stoffe“, teilt der Industrieverband Agrar (IVA) mit. Auch die von der Kommission in Aussicht gestellten Ausnahmeregelungen schafften keinen verlässlichen regulatorischen Rahmen, heißt es beim IVA weiter. Angesichts der besonders strengen rechtlichen Vorgaben im Pflanzenschutzrecht würden diese Kriterien das Risiko bergen, dass Substanzen betroffen sein könnten, die gesundheitlich unbedenklich, aber zugleich in der Landwirtschaft – etwa bei der Pilzbekämpfung – zur Produktion sicherer Lebensmittel unverzichtbar seien, warnen die Pflanzenschutzmittelhersteller. Der IVA sieht in der Folge eine Gefahr, dass mit den Kriterien neun der zehn wichtigsten Getreidefungizide vom Markt verschwinden könnten.


Für zu lasch hält hingegen der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament Martin Häusling die von der Kommission vorgelegten Kriterien. „Für sinnvolle und ausreichende gesetzliche Regelungen brauchen wir weitergehende Kriterien für die Identifikation dieser gesundheitsschädigenden Substanzen“, sagte er. Der EU-Kommission wirft er vor, die Erstellung der Kriterien verschleppt zu haben. Eigentlich sei die Kommission verpflichtet gewesen bis Ende des Jahres 2013 Kriterien für die Definition der hormonverändernden Schadstoffe vorzulegen.


Bevor die EU-Kommission die Rechtsakte, in denen die Kriterien festgelegt sind, verabschieden kann, werden sich die Mitgliedsstaaten und auch das Europaparlament noch mit den Entwürfen befassen.

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