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Weg frei für nationales Anbauverbot von Gentechnikpflanzen

Am Donnerstag haben EU-Rat und -Parlament eine Einigung zu nationalen Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen erzielt. Danach soll jeder Mitgliedstaat künftig selbst entscheiden dürfen, ob er den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf seinen Äckern zulässt oder nicht.

Lesezeit: 4 Minuten

Am Donnerstag  haben EU-Rat und -Parlament eine Einigung zu nationalen Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen erzielt. Danach soll jeder Mitgliedstaat künftig selbst entscheiden dürfen, ob er den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf seinen Äckern zulässt oder nicht. Bundesagrarminister Christian Schmidt kündigte daraufhin einen nationalen Erlass für ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen an.

 

Laut der Einigung in Brüssel werden Mitgliedsstaaten nun nicht verpflichtet, Fragen der Anbauzulassung mit den Unternehmen zu verhandeln. „Hier wird es zu keinen Deals kommen. Dies ist ein hoheitliches Verfahren und hier ist nichts zu verhandeln“, so Schmidt weiter. Die Unternehmen könnten eine Region bereits im Zulassungsverfahren aus einer Beantragung herausnehmen. Tun sie dies nicht, hätten die Mitgliedsstaaten die Gelegenheit, den Anbau aus bestimmten Gründen zu untersagen, etwa aus sozioökonomischen Gründen oder aufgrund von agrarpolitischen Zielen, erklärte der CSU-Politiker.

 

Die Mitgliedstaaten werden nun voraussichtlich am Mittwoch kommender Woche über die Einigung beraten. Wenn sie zustimmen, könnte das Dossier Anfang nächsten Jahres im Europäischen Parlament und dann im Rat verabschiedet werden.

 

Darauf aufbauend kündigte Schmidt an, einen nationalen Gesetzentwurf so bald wie möglich vorlegen zu wollen. Das BMEL stehe hierzu bereits in Dialog mit den Bundesländern und den beteiligten Bundesressorts. „Wenn die Regelung, dass einzelne Staaten oder Regionen „Nein“ sagen dürfen, in europäisches Recht verankert ist, müssen wir sie im nächsten Schritt ins deutsche Gentechnikrecht umsetzen. Hierzu werde ich aufbauend auf die EU-Regelung rasch einen nationalen Gesetzentwurf vorlegen“, so Schmidt.

 

Parallel zur Opt-Out-Regelung setzt sich die Bundesregierung für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren ein, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. „Verbraucher müssen frei entscheiden können. Bis dahin bietet das Siegel „Ohne Gentechnik“ Verbrauchern eine verlässliche Orientierung, welche Lebensmittel ohne Gentechnik hergestellt wurden“, erinnert der Minister.


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Biobauern wollen deutschlandweites GVO-Anbauverbot


Erleichtert zeigte sich der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein. „Die Einigung entschärft ein kritisches Detail aus dem Vorschlag der EU-Mitgliedsstaaten. Diese hatten – mit Deutschlands Unterstützung – gefordert, dass sich EU-Staaten zuerst mit Konzernen über Anbauverbote einigen sollten. Das ist, dank des EU-Parlaments, nun nicht mehr zwingend vorgegeben.“



Löwenstein erwartet jetzt von Agrarminister Schmidt, dass er die nach wie vor bestehende Möglichkeit, sich bei den Verboten mit den Konzernen zu arrangieren, außen vor lässt und Gentechnik-Verbote souverän erlässt.



Bei der nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben müsse sichergestellt werden, dass das Anbauverbot von Gentechnik-Pflanzen deutschlandweit erfolgt. Nur so würden die Interessen der mittelständischen deutschen Lebensmittelwirtschaft und der Bundesbürger ihren Niederschlag im politischen Handeln der Bundesregierung finden. Einen regionalen Gentechnik-Flickenteppich lehne man ab.



„Das nationale Gentechnikrecht muss zudem besser als bisher das Verursacherprinzip umsetzen. Wer mit der Gentechnik Schäden verursacht, muss auch dafür haften. Völlig unverständlich ist, dass im Kompromiss keine Überarbeitung des mangelhaften EU-Zulassungsverfahren vorgesehen ist. Obwohl EU-Parlament, -Rat und -Kommission diese Defizite längst benannt haben, werden nun weiterhin Gentechnik-Pflanzen nach dem häufig kritisierten Verfahren zugelassen“, so Löwenstein.


Ebner: Bundesregierung hat alle Vorschläge blockiert


Als „skanalös“ wertet Harald Ebner von den Grünen die Haltung der Bundesregierung, die in den Verhandlungen mehrfach Vorschläge der Europaabgeordneten blockiert habe, strengere Haftungsregelungen und andere Schutzvorgaben auch EU-weit einzuführen. Er wirft Agrarminister Schmidt und Kanzlerin Merkel zudem vor, mit ihrem Widerstand gegen eine Einbindung der neuen Verbote in das EU-Umweltrecht dafür gesorgt zu haben, dass diese über Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP noch einfacher ausgehebelt werden können.

 

„Mit ihrer sturen Haltung hat die Bundesregierung leider verhindert, aus dem schlechten Lobby-Plan der damaligen EU-Kommission noch ein wirklich gutes Werkzeug im Kampf für die Gentechnikfreiheit zu machen. Wer Gentechnikfreiheit dauerhaft und ernsthaft sichern will, muss europaweite Anbauzulassungen verhindern“, so Ebner.

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