Alle meldepflichtigen Verbringungen von Wirtschaftsdünger des vergangenen 1. Halbjahres 2016 sind in Niedersachsen bis zum 31.07. elektronisch zu melden. Auch in anderen Bundesländern gilt die Meldepflicht. Sie fällt jedoch hinsichtlich Frist und Angaben teilweise unterschiedlich aus.
Bei jeder Abgabe und Übernahme von Wirtschaftsdünger sind in Niedersachsen, unabhängig von der Art der Verwertung, folgende Angaben erforderlich:
- Name, Anschrift, Registrier- oder Betriebsnummer und Betriebsart des Abgebers
- Datum der Abgabe bzw. Übernahme
- Art des Wirtschaftsdüngers
- Menge des Transports in Tonnen Frischmasse
- Name und Anschrift des Beförderers
- Name, Anschrift, Registrier- oder Betriebsnummer und Betriebsart des Empfängers
Eine Meldung können Sie nur mit allen geforderten Angaben abschließen. Mit der Meldung lässt sich auch der erforderliche Lieferschein gemäß § 3 Bundesverbringensverordnung im Meldeprogramm erstellen. Die bereits eingegebenen Lieferdaten können Sie übernehmen. Nur die Angaben zu den Nährstoffgehalten (Stickstoff, Phosphat und bei Gärresten der Anteil Stickstoff tierischer Herkunft) müssen Sie noch eingeben. Dabei muss die kürzere Frist für die Lieferscheine beachtet werden: spätestens einen Monat nach der Abgabe muss der Lieferschein vorliegen!
Wie erfolgt der Zugang zum Meldeprogramm?
Antragsteller des Sammelantrages Agrarförderung sowie Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden haben für die Antragstellung bzw. Tiermeldung in HI-Tier ein persönliches Passwort (PIN) erhalten. Diese PIN kann man bei der Anmeldung eingeben. Im Rahmen der Anmeldung wird die angegebene Registrier- bzw. Betriebsnummer und PIN vom Meldeprogramm über eine gesicherte Verbindung an die Zentrale InVeKoS Datenbank (ZI-Daten bzw. HI-Tier) übermittelt. Stimmen die Angaben mit der InVeKoS Datenbank überein, erfolgt eine positive Rückmeldung und somit die Anmeldung am Meldeprogramm. Falls die Angaben nicht übereinstimmen erfolgt eine Fehlermeldung. Die ZI-Daten-PIN wird nicht im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger gespeichert.
Weitere Infos finden Sie unter www.lwk-niedersachsen.de. Da der Zeitpunkt der Meldepflicht in den Bundesländern unterschiedlich ausfällt, empfiehlt es sich, dass Sie sich bei der zuständigen Stellen darüber informieren.