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Frist zur Beantragung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz läuft ab

Anträge für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz können deutschlandweit nur noch bis zum 26. Mai gestellt werden. Darauf hat der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg (LELF) hingewiesen.

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Anträge für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz können deutschlandweit nur noch bis zum 26. Mai gestellt werden. Darauf hat der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg (LELF) hingewiesen.


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Einen solchen Sachkundenachweis benötigen laut dem Pflanzenschutzdienst ab diesem Jahr alle, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden und sie verkaufen, die Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleiten oder beaufsichtigen und auch Personen, die rund um den Pflanzenschutz beraten.


Wer mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 sachkundig gewesen sei, könne noch bis zum 26. Mai einen Antrag für die Neuausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz stellen, erläuterte der Fachdienst weiter. Für diesen Personenkreis behalten ihm zufolge die alten Sachkundenachweise in Form eines anerkannten Berufsabschlusses, des Zeugnisses eines erfolgreich abgeschlossenen agrarwissenschaftlichen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums oder des Zeugnisses über eine bestandene Sachkundeprüfung bis zum 26. November ihre Gültigkeit.


Nach diesem Termin werden allerdings nur noch die neuen Sachkundenachweise im Scheckkartenformat anerkannt. Zuständige Behörde im Land Brandenburg ist das LELF. Anträge auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz können online gestellt werden. (www.pflanzenschutz-skn.de)

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