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Gentechnikrecht hängt fest

Die Bundesregierung kann sich nicht auf einen gemeinsamen Kurs beim Gentechnikrecht einigen. Die Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie, die Bedingungen für ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen regeln soll, steckt fest. Ob eine Entscheidung noch vor der Bundestagswahl gelingt, ist fraglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung kann sich nicht auf einen gemeinsamen Kurs beim Gentechnikrecht einigen. Die Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie, die die Bedingungen für ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen regeln soll, steckt zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium fest. Ob eine Entscheidung noch vor der Bundestagswahl gelingt, ist fraglich.


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Eine rechtssichere Regelung über ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten (GV-)Pflanzen kommt in Deutschland nicht voran. Noch immer steckt das dafür notwendige Gesetz in der Abstimmung zwischen Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium fest. Der Wille, das entsprechende Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden, ist wohl da. "Das BMEL strebt eine Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie in dieser Legislaturperiode an“, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in dieser Woche auf Anfrage von top agrar mit. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt habe das Ziel, den Anbau von grüner Gentechnik in ganz Deutschland rechtssicher zu verbieten, heißt es beim BMEL weiter.


Schmidt und Hendricks uneins über "kann" und "soll"


Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Schmidt und seiner Kollegin im Umweltressort, Barbara Hendricks, stecken jedoch im Detail. Hendricks möchte ein Anbauverbot bundesweit einheitlich verankern. Schmidt hingegen will die Länder an einem möglichen Anbauverbot beteiligen. Er spricht von einer „gemeinsamen Verantwortung“, die Bund und Länder hinsichtlich der Aussprache von Anbauverboten für GV-Pflanzen hätten. Formell beschreiben es die Agrar- und Umweltpolitiker als unterschiedliche Auffassungen beim Ermessensraum, wobei Schmidt die „kann-Regelung“ und Hendricks die „soll-Regelung“ favorisiert.


Länder fordern Regelung vor der Bundestagswahl


Die Umweltminister der Bundesländer stärkten Hendricks indes in der Auseinandersetzung den Rücken. Bei ihrer gemeinsamen Konferenz in der vergangenen Woche forderten sie den Bund auf, die Möglichkeit von Anbauverboten für GV-Pflanzen in Deutschland „möglichst eng zu fassen“. Des Weiteren mahnen sie den Bund zur Eile. „Die Umweltminister der Länder bitten den Bund, die nationale Umsetzung der Opt-out-Richtlinie zeitnah noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages vorzunehmen“, schreiben sie im Protokoll ihrer Sitzung. Auch die Agrarminister der Länder hatten bei ihrer Konferenz im April dieses Jahres einen Beschluss noch vor der Bundestagswahl gefordert.


Kabinett müsste bis zur Sommerpause entscheiden


Das könnte langsam knapp werden. Damit Gesetzentwürfe alle Instanzen bis zum Inkrafttreten zeitlich noch schaffen, müssten diese eigentlich bis zur Sommerpause zumindest vom Bundeskabinett beschlossen sein. Der Entwurf zum Gentechnikrecht ist davon noch entfernt. Das BMEL bestätigt, dass sich der entsprechende Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung befindet. Angesichts der verhärteten Fronten zwischen BMEL und BMUB erscheint es fraglich, ob die beiden Ministerien zeitnah zu einer Einigung kommen.


Grüne treiben Schmidt an


Für ein strenges Anbauverbot treten insbesondere die Grünen ein. Ihrer Ansicht nach verschwendet Schmidt mit seinem Beharren auf einen Einbezug der Länder Zeit. Der Sprecher für Gentechnikpolitik der Fraktion, Harald Ebner, nennt Schmidts Position einen „starrsinnigen Versuch, die Verantwortung für die Verbote an die Länder abzuschieben“. Er fordert „eine starke bundeseinheitliche 'Soll'-Regelung und keine windelweiche 'Kann'-Regelung.“

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