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Glyphosat: Deutschland legt Kompromiss vor

Die Bundesregierung schlägt der EU-Kommission einen Kompromiss vor, der die Wiederzulassung von Glyphosat möglich machen soll. Danach sollen Auswirkungen auf die Artenvielfalt berücksichtigt werden. Außerdem könnte die Sikkation EU-weit verboten werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung schlägt der EU-Kommission einen Kompromiss vor, der die Wiederzulassung von Glyphosat möglich machen soll. Danach sollen Auswirkungen auf die Artenvielfalt berücksichtigt werden. Außerdem könnte die Sikkation EU-weit verboten werden.


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Die Bundesregierung hat sich zu einem Kompromiss durchgerungen, der die Wiederzulassung von Glyphosat auf EU-Ebene möglich machen soll. „Mit seiner Zustimmung möchte Deutschland dazu beitragen, das Verfahren zur Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat im Sinne des deutschen Bewertungsberichts erfolgreich abzuschließen", schreibt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einem Brief an die EU-Kommission, der top agrar vorliegt. Die Position ist mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt.


Artenschutz soll berücksichtigt werden


Einigen konnten sich die beiden Ministerien, die bislang in der Sache zerstritten waren, auf den Passus, dass die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden sollen, „im Rahmen der Zulassung Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel auch indirekten Auswirkungen auf die Artenvielfalt Aufmerksamkeit zu schenken“. Das Umweltministerium hatte darauf gedrungen, dass es einer Wiederzulassung des Wirkstoffes nur zustimmen werde, wenn die Auswirkungen auf die Artenvielfalt berücksichtigt würden. Welche praktischen Folgen diese Formel hat, ist jedoch noch nicht abzusehen. Umweltministerin Barbara Hendricks verwies auch nach dem Kompromiss darauf, dass für sie Auflagen unumgänglich sind. „Ohne Auflagen, keine neue Glyphosat-Zulassung“, schreibt Hendricks am Mittwoch auf ihrer Facebookseite.


Sikkation vor dem Aus


Damit werden EU-weite Einschränkungen für die Anwendung von Glyphosat als Grundlage für die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes immer wahrscheinlicher. „Darüber hinaus ist Deutschland sehr offen für das Anliegen einiger Mitgliedsstaaten, Spätanwendungen Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel bei Getreide zur Steuerung des Erntetermins im Rahmen der Wirkstoffgenehmigung auszuschließen“, heißt es in dem Brief des BMEL an die EU-Kommission weiter. Damit könnte im Falle der Wiederzulassung von Glyphosat die Sikkation, die in Deutschland bereits verboten ist, künftig EU-weit untersagt sein.


Endgültige Abstimmung wie geplant Mitte Mai


Der Forderung des Europaparlamentes von gestern, die Zulassung von 15 auf 7 Jahre zu verkürzen, schließt sich die Bundesregierung nach Informationen von top agrar nicht an. Die endgültige Abstimmung über die Verlängerung der Zulassung findet am 18./19. Mai in Brüssel statt. Ein abschließendes Votum ist sehr wahrscheinlich, weil die EU-Kommission bereits zu erkennen gegeben hat, dass sie keine weiteren Zwischenlösungen mehr anstrebt.


Hintergründe:



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