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Glyphosat bleibt auch auf staatlichen Flächen in Bayern erlaubt

Bei den Vorgaben zum Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf den staatlichen Flächen in Bayern wird es vorerst keine Änderungen geben. Zwei Dringlichkeitsanträge auf eine strengere Reglementierung des Glyphosateinsatzes wurden im bayr. Umweltausschuss mit den Stimmen der CSU-Mehrheit abgelehnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei den Vorgaben zum Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf den staatlichen Flächen in Bayern wird es vorerst keine Änderungen geben. Zwei Dringlichkeitsanträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD auf eine strengere Reglementierung des Glyphosateinsatzes wurden kürzlich im Umweltausschuss des Münchener Landtags mit den Stimmen der CSU-Mehrheit abgelehnt.


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Sowohl die SPD- als auch die Grünen-Fraktion hatte als Reaktion auf die zuletzt erfolgte Einstufung des Herbizidwirkstoffs durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ ein Verbot der Anwendung von Glyphosat auf Flächen im Verantwortungsbereich des Landes gefordert. Die SPD verlangte darüber hinaus, die Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden zur Ernteerleichterung in Beständen gänzlich zu verbieten.


Ferner solle es für unbestellte Ackerflächen eine maximale Ausbringmenge geben sowie der Handel und die Anwendung des Wirkstoffs im Privatbereich untersagt werden.


Die Grünen forderten in ihrem Antrag neben dem Glyphosatverbot auf staatlichen Flächen auch die Aufnahme eines Verzichts auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel in die Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Darüber hinaus solle Bayern ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat durch Privatverbraucher unterstützen sowie sich auf Bundes- und Europaebene für ein vollständiges Verbot des Wirkstoffs einsetzen.


Die CSU-Fraktion wies in einem eigenen, vom Ausschuss angenommenen Antrag darauf hin, dass das Neubewertungsverfahren von Glyphosat auf EU-Ebene bislang nicht abgeschlossen sei. Die Länder hätten in dem Verfahren keine Zuständigkeiten; außerdem lägen ihnen die für eine Bewertung notwendigen Erkenntnisse nicht vor. Sobald Brüssel Ergebnisse vorgestellt habe, solle die Staatsregierung dem Landtag über Maßnahmen berichten, die aus ihrer Sicht nötig und in eigener Kompetenz umsetzbar seien.

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