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„Kaum praktische Relevanz für Bewertung als Pflanzenschutzmittel“

Die aktuelle Veröffentlichung der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC zur Klassifizierung des Wirkstoffs Glyphosat als „2A – wahrscheinlich krebserregend“ kommentiert Ursula Lüttmer-Ouazane, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG).

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Die aktuelle Veröffentlichung der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC zur Klassifizierung des Wirkstoffs Glyphosat als „2A – wahrscheinlich krebserregend“ kommentiert Ursula Lüttmer-Ouazane, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG):


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„Wir gehen davon aus, dass die Zulassungsbehörden, die in aller Welt übereinstimmend der IARC-Einschätzung widersprechen, die Ergebnisse sorgfältig prüfen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich dabei zeigen: Die Klassifizierung hat wenig bis keine praktische Relevanz für die Bewertung möglicher Risiken, die mit dem Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft verbunden sind. Dies hängt mit den fundamental unterschiedlichen Herangehensweisen zusammen, da der Auftrag der IARC ausdrücklich nicht die Risikobewertung ist, sondern allein die Identifikation möglicher Gefahren.“


Wie wichtig diese Unterscheidung ist, darauf weist die IARC selbst in der Präambel zur ihren Monographien hin: „Die Unterscheidung zwischen Gefahr und Risiko ist entscheidend, und die Monographen ermitteln Krebsgefahren auch dann, wenn bei der aktuellen Exposition die Risiken sehr gering sind, da künftige Nutzung oder unvorhersehbare Exposition Risiken hervorrufen könnten, die bedeutend höher sind.“


Dieser außergewöhnlich vorsichtige Ansatz hat zur Folge, dass von den bislang rund 900 untersuchten chemischen und biologischen Stoffen, Berufen, Umweltfaktoren und Lebensstilen (den so genannten „agents“) fast die Hälfte als krebserregend (1), wahrscheinlich krebserregend (2A) und möglicherweise krebserregend (2B) eingestuft wurden; als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ (4) wurde seit 1971 lediglich eine einzige Substanz klassifiziert. In der höchsten Kategorie 1 wiederum finden sich Stoffe, die wir in geringen Mengen sogar als Genussmittel zu uns nehmen (Alkohol) oder Pilzgifte, die ohne ausreichenden Pflanzenschutz verstärkt im Getreide nachgewiesen werden.


„Nach unserer Auffassung hätte die Krebsforschungsagentur schon im März deutlich sagen müssen, was ihre Klassifizierung eigentlich ist – und vor allem, was sie nicht ist“, so Lüttmer-Ouazane weiter: „Ohne die Zusammenhänge zu kennen, klingt für den Verbraucher ‚wahrscheinlich krebserregend‘ fraglos beängstigend. Da es hier um sensible Fragen der Lebensmittelsicherheit geht, hätten wir uns gewünscht, dass die IARC das von Anfang an klarer kommuniziert hätte, so wie sie das in der Vergangenheit schon zum Thema Mobiltelefonie getan hat. Stattdessen hat sie das Feld bestimmten Interessengruppen überlassen, die  verantwortungslos mit falschen Begriffen wie ‚Warnung der WHO‘ oder ‚neue Risikobewertung‘ operiert haben. Weder das eine noch das andere trifft zu.“

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