Zu einer Versachlichung der Diskussion um die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln hat Staatssekretär Dr. Robert Kloos vom Bundeslandwirtschaftsministerium alle Beteiligten aufgerufen.
In Berlin erklärte er, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stünden Hersteller, Politik und Behörden in einem Spannungsfeld zwischen dem Nutzen der Mittel und deren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt. Aus verschiedenen Blickwinkeln heraus werde der Pflanzenschutz kritisch hinterfragt, manchmal auch emotional und wenig fachlich. Die Diskussion um das Thema Pflanzenschutz müsse jedoch - auch mit Hilfe solcher Fachveranstaltungen - versachlicht und zum Abbau von Missverständnissen und Vorurteilen genutzt werden, so der Staatssekretär.
Nach Angaben des Ministeriums erfolgt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach einem zweigeteilten Verfahren: So werde der einzelne Wirkstoff EU-weit harmonisiert nach einer umfangreichen wissenschaftlichen Prüfung durch die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) und die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten genehmigt. Pflanzenschutzmittel, für die die genehmigten Wirkstoffe verwendet würden, könnten danach im Rahmen eines nationalen Zulassungsverfahrens als vollständiges Produkt zugelassen werden.
Die nationale Zulassung sei wiederum Grundlage für die Zulassung in mindestens einer von drei Zonen „Nord“, „Süd“ und „Zentrum“ innerhalb der EU. Zulassungsbehörde in Deutschland ist laut Agrarressort das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).