Anlässlich der aktuellen Rapsblüte sollten die Landwirte nun wieder Rücksicht auf den Bienenflug nehmen, schreibt das Landvolk in einer Mitteilung. Kaum ein Pflanzenschutzmittel darf im Raps während der Blüte eingesetzt werden, obwohl dies eigentlich der Zeitpunkt ist, die Pflanzen vor dem Rapsglanzkäfer und der Kohlschotenmücke oder auch vor Pilzbefall zu schützen.
Pflanzenschutzeinsätze im Raps sollten während der Blütezeit außerdem nur nach 19 Uhr stattfinden, wenn der Bienenflug beendet ist. „Wenn der Landwirt bei Dunkelheit mit der Spritze losfährt, hat das nichts damit zu tun, dass er etwas zu verheimlichen hat. Er macht das zum Schutz der Bienen“, erklärt Landwirt Jürgen Hirschfeld aus Seesen.
Pflanzenschutz im Raps ist schon lange ein Diskussionsthema. Zum einen ist Raps die einzige blühende Feldpflanze in Niedersachsen und deshalb eine wichtige Nahrungsquelle für die Bienen. Zum anderen unterliegen Landwirte bezüglich der Pflanzenschutzmittel immer strengeren Auflagen, die den Rapsanbau langfristig unattraktiv machen könnten. Bereits das Verbot von neonikotinoidhaltigen Beizen im Jahr 2013 hat zum Rückgang des Rapsanbaus in Niedersachsen beigetragen, nach Angaben des Landesbetriebs für Statistik von knapp 139.000 Hektar im Jahr 2013 auf 118.000 im Jahr 2015.
„Wir müssen im Raps noch sorgfältiger arbeiten und jegliche Belastung der Bienen ausschließen. Aber wir brauchen geeignete Pflanzenschutzmittel, um die Pflanzen vor Schädlingen zu schützen“, fordert Hirschfeld. Der Vorsitzende des Landvolkausschusses Pflanzenbau weist darauf hin, dass der Kreuzblütler aus Fruchtfolgegründen ohnehin nur alle vier bis fünf Jahre auf demselben Feld angebaut werden könne.