Die Pflanzenzüchtung kann einen Teil zur Lösung der großen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen wie der Welternährung, dem Klimawandel und der Ressourcenschonung beitragen; allerdings müssen dafür auch die Rahmenbedingungen stimmen. Darauf hat der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) hingewiesen.
Nach den Worten von BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer war 2014 der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen für die Pflanzenzüchtung eines der Hauptthemen und wird auch 2015 ein Kernanliegen bleiben.
Die Pflanzenzüchter unterstützten ausdrücklich den mit dem Nagoya-Protokoll angestrebten fairen Vorteilsausgleich zwischen Gebern und Nutzern genetischer Ressourcen, betonte Schäfer. Allerdings hielten sie durch die überbordende europäische Umsetzung dieses Protokolls die Züchtungsausnahme sowie die Sortenentwicklung für gefährdet, und damit perspektivisch auch die landwirtschaftliche Erzeugung. Somit sehe der BDP dem Fortgang der Klage von 17 deutschen Unternehmen vor dem Europäischen Gericht für eine Korrektur dieser EU-Rechtsetzung mit Spannung entgegen. Generell setze sich der Verband für eine Verbesserung des Verordnungsentwurfs zum Nagoya-Protokoll ein.
Patentschutz nur auf technische Erfindungen
Der BDP fordert laut Schäfer eine praxisnahe und praktikable Nachbauregelung, um den Sortenschutz als primäres Schutzrecht in der Züchtung zu stärken. Die Züchtungsunternehmen müssten weiter in Forschung und Entwicklung investieren können.
Aktuelle Erhebungen belegten, dass Unternehmen aus der Kartoffel- und Getreidezüchtung schon jetzt dem Gesamttrend der Pflanzenzüchtung in Deutschland nicht mehr folgen könnten und sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung hier reduziert hätten, so der Geschäftsführer. Ein zentraler Grund dafür seien die fehlenden Einnahmen aus den Nachbaugebühren.
Mit Blick auf die Anhörung, die im Oktober vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) zu der Frage stattfand, ob Pflanzen, die mit konventionellen Züchtungsmethoden hergestellt worden sind, patentierbar sind, erneuerte der BDP seine Forderung, dass sich der Patentschutz auf technische Erfindungen beschränken müsse. Eine gerichtliche Entscheidung dazu werde in den nächsten Monaten erwartet.
Neufassung der europäischen Saatgutgesetzgebung
Einen besonderen Arbeitsschwerpunkt dürfte nach Einschätzung des BDP im kommenden Jahr die Neufassung der europäischen Saatgutgesetzgebung bilden. Offen sei, inwieweit die EU-Kommission den bisherigen Entwurf, der vom Parlament zurückgewiesen worden sei wieder als Arbeitsgrundlage verwenden werde.
Die Vorzeichen gehen den Pflanzenzüchtern zufolge in Richtung einer grundlegenden Überarbeitung der Gesetzesvorlage. Hier müsse die Politik einer Schwächung des Saatgutrechts beispielsweise durch zu weitreichende Ausnahmen entgegenwirken; zudem sollten Mengenbeschränkungen für Erhaltungssorten aufrechterhalten bleiben.