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Pseudogley ist der „Boden des Jahres 2015“

Die Wahl des Pseudogley, eines Stauwasserbodens, zum „Boden des Jahres 2015“ hat die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) begrüßt. Der Titel wird vom Kuratorium Boden des Jahres, der Aktionsplattform Bodenschutz und dem Umweltbundesamt (UBA) am 4. Dezember offiziell vorgestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Wahl des Pseudogley, eines Stauwasserbodens, zum „Boden des Jahres 2015“ hat die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) begrüßt. Der Titel wird vom Kuratorium Boden des Jahres, der Aktionsplattform Bodenschutz und dem Umweltbundesamt (UBA) am 4. Dezember, dem diesjährigen Weltbodentag, offiziell vorgestellt.


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Stauwasserböden sind unter feuchten Wiesen, vor allem aber unter Waldflächen zu finden. „Die Wahl eines Waldbodens zum ‚Boden des Jahres 2015‘ begrüßen wir Waldeigentümer sehr. Denn so erhalten unsere Waldböden eine öffentliche Aufmerksamkeit, die sie aufgrund ihrer vielfältigen und so wichtigen Funktionen für das Ökosystem Wald, für den Erosions- und Hochwasserschutz und vor allem auch für die Trinkwasserversorgung unseres Landes verdienen“, erklärte AGDW-Präsident Philipp Frhr. zu Guttenberg.


Auch im Hinblick auf die Entscheidung der Vereinten Nationen, 2015 zum Internationalen Jahr der Böden zu erklären, hofft er, dass die diesjährige Wahl zum „Boden des Jahres“ eine noch viel größere Öffentlichkeitswirksamkeit habe.


Waldbesitzer werden bestraft


Der AGDW-Präsident forderte in dem Zusammenhang auch, die Leistungen der Waldbesitzer beim Boden- und Trinkwasserschutz zu würdigen. Er wies hierzu auf das von der Europäischen Union geforderte „Polluter-must-Pay“-Prinzip, nach dem Verursacher einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung leisten müssten. Das Prinzip werde in Deutschland noch nicht umgesetzt. Zurzeit laufe deshalb ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).


Die EU-Kommission verlange von Deutschland, eine umfassende Kostendeckung bei allen Wasserdienstleistungen, einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten, unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips zu gewährleisten, berichtete zu Guttenberg. Die Waldbesitzer würden zudem weiter bestraft, indem sie für ihre positiven Leistungen auch noch zu Wasser-und Bodenverbandsumlagen herangezogen würden, deren Dienstleistungen sie nicht einmal in Anspruch nähmen.


Relevant sei hierbei auch, dass in zehn Bundesländern für die Wasserentnahme Entgelte erhoben würden, die nicht dem Wald selbst zugutekämen, sondern in den Länderhaushalten „versickern“. Diese Problematik habe sich im letzten Jahr noch weiter verschärft, da die 2011 aufgenommenen Gespräche mit den Wasserverbänden über „Freiwillige Kooperationen von Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft“ mittlerweile einen herben Rückschlag erlebt hätten.

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