Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes stößt nicht nur in der Opposition, sondern auch in der SPD auf Kritik. Zwar bezeichnete die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, den vorliegenden Entwurf am vergangenen Donnerstag im Parlament als „gute Grundlage“, das angestrebte bundesweite Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erreichen. Allerdings dürfe dieser politische Auftrag nicht durch „missverständliche Formulierungen oder fehleranfällige Verfahren“ verkompliziert werden.
„Erstaunt“ zeigte sich Drobinski-Weiß über das geforderte Einvernehmen zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und weiteren Bundesressorts als Voraussetzung für einen Antrag auf Opt-out. Anbauverbote müssten rechtssicher ausgesprochen werden können. Gleichzeitig müsse die Umsetzung für alle Betroffenen handhabbar sein, mahnte die SPD-Politikerin.
Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, warf der Bundesregierung vor, sie setze mit ihrem Entwurf die Hürden für ein bundesweites Anbauverbot so hoch, dass de facto jedes einzelne Bundesland entscheiden müsse. „Wer das so vorschlägt, will keine bundeseinheitlichen Regeln“, vermutet Tackmann.
Auch nach Einschätzung des Sprechers der grünen Bundestagsfraktion für Agrogentechnik, Harald Ebner, will die Koalition mit ihrem Entwurf den Ausstieg aus dem Gentechnikanbau „vorsätzlich unterlaufen und aufweichen“. Für Ebner ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesregierung nicht den Gesetzentwurf des Bundesrats zum Opt-out zu eigen mache.
Demgegenüber lobte der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion, Kees de Vries, den Regierungsentwurf als einen „vernünftigen Kompromiss“ zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der Brüsseler Opt-out-Regelung.