Die SPD geht in der Diskussion um die Umsetzung der Opt-out-Regelung auf Distanz zu Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.
In einem Entwurf, der Anfang Mai in der Bundestagsfraktion beschlossen werden soll, sprechen sich die Sozialdemokraten dafür aus, die Opt-out-Möglichkeiten grundsätzlich immer auf Bundesebene und nicht auf der Ebene der Länder zu nutzen. Lediglich für den Fall, dass eine spätere Bundesregierung diese Option nicht nutzt, soll den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten.
Zudem verlangt die SPD eine Festlegung, nach der Deutschland regelmäßig von der Möglichkeit in der sogenannten Phase 1 Gebrauch macht, die Herausnahme des eigenen Staatsgebiets aus Zulassungsanträgen in Brüssel zu erwirken. Für alle Fälle, in denen die EU-Zulassung auch Deutschland umfasst, soll die Bundesrepublik laut SPD-Beschlussvorschlag immer die Möglichkeit nutzen, den Anbau national zu untersagen.
Bei den EU-Zulassungsverfahren verlangt die SPD grundsätzlich eine kritische Positionierung. Beendet werden soll die gegenwärtige Praxis, dass sich Deutschland bei der Entscheidung über Zulassungsanträge grundsätzlich enthält.
Die SPD bezeichnet einen EU-weiten Verzicht auf die Anwendung der Grünen Gentechnik als wünschenswert, weil nur so die Auskreuzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die Natur und die Durchdringung von Saatgut- und Warenströmen zu vermeiden sei. Die Bundesregierung sollte sich deshalb verstärkt in die europaweite Debatte um die Zulassungsverfahren einbringen und dafür eintreten, dass die Grundprinzipien der Umweltrisikoprüfung überarbeitet werden, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt wird.
Zudem verlangt die SPD eine stärkere Gewichtung der gentechnikkritischen Forschung, um dem Vorsorgegrundsatz der Umwelt- und Naturschutzpolitik besser gerecht zu werden.
Lesen Sie auch:
Re-Nationalisierung von GVO-Rohstoffimporten gefährdet Proteinversorgung (26.4.2015)
EU-Staaten sollen selbst über Zulassung von GVO-Futter entscheiden (22.4.2015)