Schleswig-holsteinische Landwirte, die im Ackerbau auf bunte Fruchtfolgen und Leguminosen setzen, können in diesem Jahr erstmals eine Förderung für die Teilnahme an der Agrarumweltmaßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ beantragen. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium vergangene Woche mitteilte, müssen dazu auf der gesamten Ackerfläche mindestens fünf verschiedene Hauptfruchtarten angebaut werden. Jede Hauptfruchtart muss mindestens 10 % der Ackerfläche ausmachen und darf 30 % nicht überschreiten.
Auf mindestens einem Zehntel der Ackerfläche sind darüber hinaus Leguminosen oder Gemenge, die Leguminosen enthalten, anzubauen. Der Getreideanteil darf 66 % der Ackerfläche nicht überschreiten. Nach Leguminosen oder nach Gemengen ist zudem unmittelbar eine Folgefrucht anzubauen. Laut Angaben des Ministeriums ist derzeit im konventionellen Anbau eine jährliche Förderung von bis zu 125 Euro je Hektar Ackerfläche vorgesehen, wenn der Leguminosenanteil durch großkörnige Leguminosen wie Lupine oder Ackerbohne erbracht wird. Für kleinsamige Arten wie Klee oder Luzerne werden 90 Euro je Hektar Ackerfläche gewährt.
Im Ökobereich sind für den Anbau großkörniger Arten 75 Euro und für kleinkörnige Leguminosen 55 Euro je Hektar vorgesehen. Die Maßnahme ist laut Agrarressort Bestandteil des neuen Programms Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) der Landesregierung, das im Sommer dieses Jahres bei der EU-Kommission eingereicht werden soll. Die Förderung kann im Rahmen des Antragsverfahrens für die landwirtschaftliche Betriebsprämie spätestens bis zum 15. Mai beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum gilt vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019. AgE