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Streit um neue Gentechnologie

Pflanzen, die mit Hilfe neuer Technologien wie dem Genome Editing verändert werden, sind nach Einschätzung der Kommission für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittelpflanzen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Sinne der Richtlinie 2001/18/EG.

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Pflanzen, die mit Hilfe neuer Technologien wie dem Genome Editing verändert werden, sind nach Einschätzung der Kommission für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittelpflanzen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Sinne der Richtlinie 2001/18/EG. Dies geht aus einem bekannt gewordenen Sitzungsprotokoll des Gremiums vom November 2015 hervor.


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Die Fachleute vertreten die Auffassung, dass Verfahren wie das CRISPR/Cas9-System oder die Oligonukleotid-Mutagenese (OMG) Punktmutationen hervorriefen, die auch auf natürlichem, chemischem oder physikalischem Wege entstehen könnten. Die Definition, ob eine Pflanze als GVO einzuordnen sei, sollte nicht nur vom Einsatz eines bestimmten Verfahrens, sondern auch von den Produkteigenschaften abhängig gemacht werden.


Auf deutliche Kritik stieß diese Sichtweise beim Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Harald Ebner. Er warf der BfR-Kommission und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), das im vergangenen Jahr der Firma Cibus für einen herbizidresistenten OMG-Raps die Anbauerlaubnis erteilt hatte, vor, ohne ausreichende Beurteilung und notwendige rechtliche Definition auf EU-Ebene vorzupreschen und Fakten zu schaffen. Das sei eine Missachtung der Mehrheitsmeinung der Menschen in Deutschland, die Gentechnik klar ablehnten.


Die Behörden würden darüber hinaus im klaren Widerspruch zur rechtlichen Regelung auf EU- und nationaler Ebene handeln, monierte Ebner. Die besage nämlich, dass alles, was mit Hilfe gentechnischer Methoden entstehe, auch als GVO zu betrachten sei. Es könne nicht sein, dass sich deutsche Behörden dafür aussprächen, Organismen ohne ausreichende Risikoprüfung in die Natur zu entlassen. Denn mit einer Einstufung als „Nicht-Gentechnik“ entfiele jegliche Kontrolle für Organismen, bei deren Produktion die neuen gentechnischen Methoden zum Einsatz gekommen seien. Ebner forderte deshalb Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, als Dienstherr seine Behörden „schleunigst zurückzupfeifen“.

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