Die politische Einigung für nationale Gentechnikanbauverbote hat auf dem Weg zur formellen Annahme eine weitere Hürde genommen. Vergangene Woche unterstützte der Umweltausschuss des Europaparlaments den ausgehandelten Text in einer Sondersitzung während der Straßburger Plenarwoche.
Bereits zuvor hatten die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten grünes Licht für die Einigung gegeben. Damit scheint sicher, dass die Verordnung im Januar von Parlament und Rat verabschiedet werden kann.
Die sogenannte Opt-out-Regelung gibt den Mitgliedstaaten das Recht, den Anbau EU-weit zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf ihrem Territorium ganz oder teilweise zu untersagen - aus unter dem Strich politischen Gründen. Saatgutproduzenten kann im Vorfeld als Alternative zu einem Verbot die Möglichkeit gegeben werden, das fragliche Gebiet aus dem EU-Zulassungsantrag herauszunehmen.
Von deutscher Seite wurde der Kompromiss nochmals begrüßt. Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, betonte am Rande des Umweltrats in Brüssel, die Entwicklungen machten sein Haus sehr zufrieden. Damit seien die Grundlagen gelegt, dass in Deutschland eine gentechnikfreie Landwirtschaft auf der gesamten Fläche gewährleisten werden könne. „Ich habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass Deutschland im vollen Umfang von den Opt-out-Regeln Gebrauch machen wird“, so Flasbarth gegenüber Journalisten.
Der agrarpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Albert Deß, betonte, die EU-Mitgliedstaaten hätten jetzt Rechtssicherheit für Anbauverbote. Gentechnikkonzernen werde durch die Opt-out-Regelung die Möglichkeit genommen, eine Anbaugenehmigung für veränderte Pflanzen vor Gericht zu erstreiten. Mit der jetzigen Regelung habe man die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung berücksichtigt. Deß: „Die in vielen Ländern vorhandenen Bedenken gegen GVO haben wir als Parlamentarier ernst genommen.“
Lesen Sie dazu eine Meinung von Elvira Drobinski-Weiß:
"Deutschland muss jetzt den GVO-Anbau verbieten“ (21.12.2014)