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AöL fordert Neubetrachtung von CMS-Hybriden und Gentechnik

Der Anbau von sogenannten CMS-Hybriden im Biolandbau muss nach Überzeugung der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) durch eine „klarere und sauberere Abgrenzung von Gentechnik und herkömmlicher Pflanzenzüchtung“ beendet werden.

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Der Anbau von sogenannten CMS-Hybriden im Biolandbau muss nach Überzeugung der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) durch eine „klarere und sauberere Abgrenzung von Gentechnik und herkömmlicher Pflanzenzüchtung“ beendet werden. Um Verbrauchern, Landwirten und Herstellern Sicherheit zu geben, sei eine „grundsätzliche Neubetrachtung“ notwendig, erklärte vergangene Woche der geschäftsführende AöL-Vorstand Alexander Beck.


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Im Zentrum solle dabei nicht mehr allein die Definition stehen, wonach ausschließlich die Artengrenzen überschreitende Neukombination von Erbmaterial als Gentechnik betrachtet werde; vielmehr sei auch die „Integrität der Zelle“ zu berücksichtigen. Werde diese zum Beispiel durch die Verschmelzung von Zellmaterial beschädigt, sei eine „kritische Grenze“ überschritten, unterstrich Beck. Zwar komme es bei der CMS-Methode nicht zu einem Eingriff in das Erbgut der Pflanzen, es werde aber die Unversehrtheit der Zelle verletzt. Das sei mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus unvereinbar.


Weil CMS-Hybriden nach der jetzigen Definition nicht unter die Gentechnik fielen, könnten sie derzeit aber dennoch im Biolandbau eingesetzt werden. Das müsse durch eine gesetzliche Klarstellung verhindert werden. Die CMS-Methode zur Herstellung genetischer Sterilität wird in der Hybridzüchtung angewendet, um bei selbstbestäubenden Arten eine gerichtete Kreuzung durch Fremdbestäubung sicherzustellen. Dazu wird zum Beispiel die Eigenschaft der männlichen Sterilität, die natürlicherweise in einzelnen Fällen vorkommen kann, mit Hilfe spezieller Instrumente gezielt auf Pflanzen übertragen, die nicht über sie verfügen. (AgE)

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