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EU-Saatgutrecht: Agrarausschuss empfiehlt Zurückweisung des Vorschlags

Nach intensiven Diskussionen hat sich der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments heute für eine Zurückweisung des Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission zum Saatgutrecht ausgesprochen. Damit reagiert er auf die knappe Zeitspanne vor den Europawahlen im Mai und trägt der Komplexität der Materie Rechnung.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach intensiven Diskussionen hat sich der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments heute für eine Zurückweisung des Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission zum Saatgutrecht ausgesprochen. Damit reagiert er auf die knappe Zeitspanne vor den Europawahlen im Mai und trägt der Komplexität der Materie, die eine sinnvolle Überarbeitung in kurzer Zeit unmöglich erscheinen lässt, Rechnung. Es ist wahrscheinlich, dass das Europäische Parlament in Kürze dieser Empfehlung folgen wird.

 

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt die Intention des Agrarausschusses, sich umfassend und ohne zeitlichen Druck mit dem Vorschlag der EU-Kommission auseinandersetzen zu wollen. Der BDP wird sich auch weiterhin für eine inhaltlich ausgewogene Regelung einsetzen, mit der die geltenden hohen Qualitätsstandards für Saat- und Pflanzgut erhalten bleiben. „Wir sehen nach wie vor die Notwendigkeit einer Sortenzulassung und Saatgutanerkennung unter amtlicher Aufsicht zum Wohle des Saatgutverbrauchers und zur Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Pflanzenzüchter“, erklärt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.

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