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Ein Stück näher am Neonikotinoid-Verbot

Die Europäische Kommission ist ihrem Ziel, potentiell bienengiftige Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Neonikotinoide in wichtigen Kulturen zu verbieten, ein entscheidendes Stück nähergerückt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Kommission ist ihrem Ziel, potentiell bienengiftige Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Neonikotinoide in wichtigen Kulturen zu verbieten, ein entscheidendes Stück nähergerückt.


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Am vergangenen Freitag wurde bei einer Abstimmung im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) sowohl eine qualifizierte Mehrheit für als auch gegen den Vorschlag verfehlt. Insgesamt neun Mitgliedstaaten, darunter Österreich, stimmten dem Vernehmen nach dagegen, während sich 13 Delegationen, unter anderem Frankreich, Italien und Spanien, dafür aussprachen. Deutschland, Großbritannien und drei weitere Mitgliedstaaten enthielten sich.


Damit wandert das Dossier in den nächsten Wochen in den sogenannten Berufungsausschuss, der von hochrangigen Vertretern der nationalen Landwirtschaftsministerien zusammengesetzt ist. Die Erfahrung mit dem analogen Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zeigt, dass dort kein größerer Meinungsumschwung zu erwarten ist. Bleibt das Patt bestehen, hätte die Kommission freie Hand, die Maßnahmen in Eigenregie einzuführen.


Ohne Fundament


Wie die Behörde im Anschluss an die Sitzung mitteilte, sollen am 1. Juli die drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidachloprid und Thiametoxam mit Blick auf den Bienenschutz prinzipiell nur noch für Wintergetreide und solche Kulturen, die als nicht bienenattraktiv eingeschätzt werden, zugelassen sein. Der Einsatz bei Winterraps wäre ebenso verboten wie für viele Gartenbauerzeugnisse - dies gilt auch für die Saatgutbeizung.


Eine Überprüfung ist in zwei Jahren vorgesehen. Allerdings bestätigte die Kommission bestimmte Ausnahmen für den Einsatz in Gewächshäusern sowie für die Flüssiganwendung auf dem Feld nach der Blüte. Mit diesem Schritt konnte die Behörde offenbar vermeiden, dass weitere Mitgliedstaaten gegen den Vorschlag stimmten. Sie umging auf diese Weise eine qualifizierte Mehrheit gegen den Entwurf. In diesem Fall wäre der Vorstoß blockiert gewesen. Von Seiten der kritischen Mitgliedstaaten wurde der Kommission vorgeworfen, ohne hinreichendes wissenschaftliches Fundament vorzupreschen.


Gravierende Bedenken


Das Bundeslandwirtschaftsministerium bedauerte in einer Stellungnahme, dass es dem Vorschlag „aufgrund gravierender Bedenken“ nicht zustimmen konnte. Auch wenn der Entwurf eine Reihe von Elementen enthalte, die dem bisherigen Vorgehen in Deutschland entsprächen, fehlten doch einige wichtige Regelungen.


Beispielsweise könnte der Vorschlag dazu führen, dass es schwieriger werde, das hohe Schutzniveau für Bienen in Deutschland aufrechtzuerhalten. Man habe in den Verhandlungen alles daran gesetzt, wichtige Regelungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhten und einen umfangreichen Bienenschutz in Deutschland sicherstellten, auch in der EU-Regelung zu verankern. Das sei nicht gelungen.


Das Ministerium kritisierte, dass gemäß dem Vorschlag die Verwendung von Neonikotinoiden als Beizmittel für Wintergetreide in ganz Europa möglich sei, während man dies in Deutschland jedoch wegen der damit verbundenen Risiken für Bienen verboten habe. Im vergangenen Jahr seien hierzulande mehr als 5 Mio ha mit Wintergetreide bestellt gewesen - mehr als 40 % der Gesamtackerfläche. Man werde die Zeit für weitere Beratungen mit allen Beteiligten nutzen und sich auch in Zukunft dafür einsetzen, „dass die EU-Kommission ihren Vorschlag auch auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Deutschland nachbessert und risikobasiert im Sinne eines besseren Bienenschutzes vorgeht“. (AgE)


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