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Europäische Kommission will Neonikotinoid-Verbot schnell durchsetzen

Die Europäische Kommission drängt auf ein schnelles Verbot bienengiftiger Beizmittel. Am Montag kommender Woche (25.02.) will sie den EU-Mitgliedstaaten einen konkreten Verordnungsentwurf vorlegen, über den sie am liebsten direkt abstimmen würde.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission drängt auf ein schnelles Verbot bienengiftiger Beizmittel. Am Montag kommender Woche (25.02.) will sie den EU-Mitgliedstaaten einen konkreten Verordnungsentwurf vorlegen, über den sie am liebsten direkt abstimmen würde.


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Wie aus einem durchgesickerten Entwurf hervorgeht, soll - wie von EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg bereits Ende Januar angekündigt - die Verwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam als Saatgutbeizmittel, Granulat und Blattanwendung ab dem 1. Juli 2013 stark eingeschränkt werden. Der Einsatz soll für Kulturen, die potentiell als Bienenweide dienen oder bei deren Saatgut eine besonders hohe Abriebgefahr der Beize besteht, untersagt werden. Die Anwendung in Mais-, Raps- und Sonnenblumenbeständen wäre ebenso verboten wie für zahlreiche Gartenbauprodukte von Erdbeeren über Kohl bis Zwiebeln.


Eine Ausnahme von Winterraps, der erst blüht, wenn die Beizmittel verstoffwechselt sind, gibt es in dem Entwurf nicht; andererseits wird Getreide gar nicht genannt. Das Verbot würde unbefristet gelten; die Kommission will lediglich nach zwei Jahren eine Überprüfung vornehmen.


Kontrollen durchführen


Ferner soll sichergestellt werden, dass die Beizung von Saatgut mit Neonikotinoiden ausschließlich in professionellen Betrieben erfolgt und über eine geeignete Ausbringungstechnik der Abrieb vermieden wird. Die Mitgliedstaaten sollen die Kennzeichnung von behandeltem Saatgut gewährleisten, gegebenenfalls spezielle Bienenschutzmaßnahmen durchführen und die tatsächliche Exposition von Honigbienen gegenüber den Pflanzenschutzmitteln überwachen.


Verfehlt der Vorschlag eine qualifizierte Mehrheit, würde einige Wochen später eine zweite Abstimmung auf politischer Ebene im Berufungsausschuss stattfinden. Danach gälten die Maßnahmen als angenommen, falls Skeptiker nicht eine qualifizierte Mehrheit dagegen organisieren können. (AgE)

 

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