Die Güllesperrfrist beginnt für Ackerland am 1. November und für Grünland am 15. November 2012 und endet in beiden Fällen am 31. Januar 2013. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hingewiesen.
Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es aber für den einzelnen Landwirt die Möglichkeit, die Sperrfrist für die Ausbringung der genannten Dünger zu verschieben, wenn Belange des Boden- und Gewässerschutzes dem nicht entgegenstehen. Die Sperrfrist darf dabei in Ihrer Dauer nicht verkürzt, sondern nur zeitlich verschoben werden.
Dies bedeutet, die Sperrfrist auf Grünland beginnt damit am 1. November und endet am 15. Januar,
die Sperrfrist für Ackerland beginnt damit am 15. Oktober und endet am 15. Januar.
Weil der Boden in den Wintermonaten keinen Stickstoff aufnehmen könne, dürften während der Sperrfrist keine stickstoffhaltigen Dünger auf den Feldern ausgebracht werden. Verstöße würden als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld bestraft, erläuterte die Kammer weiter.
Die Sperrfrist betreffe die Ausbringung von Mineraldünger, Gülle, Jauche, Gärresten aus Biogasanlagen, Geflügelkot und vielen Klärschlämmen. Ausgenommen sei Stallmist, dessen Stickstoff organisch gebunden sei und nicht ausgewaschen werden könne. (AgE)