Die Verwaltungsrechtsabteilung des Haager Staatsrates hat eine Sammelbeschwerde gegen die Zulassung von Feldversuchen mit gentechnisch veränderten phytophthora-resistenten Kartoffeln durch den landwirtschaftlichen Forschungsdienst der Universität Wageningen (DLO) abgewiesen.
Wie das Gericht am vergangenen Mittwoch mitteilte, folgte es in seiner Entscheidung der Argumentation des Staatssekretärs für Umwelt, Joop Atsma, der die Erlaubnis für die Feldversuche erteilt hatte: Eventuelle Umweltwirkungen der Versuche seien begrenzt, weil Auskreuzungen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge nur in einem Umkreis der Versuchsparzelle von maximal 20 Metern möglich seien. Somit seien die Beschwerdeführer nicht betroffen, da sie mehrere Kilometer entfernt vom Versuchsfeld wohnten.
Das Argument der Kläger, weiter entfernte konventionelle Kartoffelpflanzen könnten durch Bienen mit Pollen von GV-Pflanzen bestäubt werden, wies die Rechtsabteilung zurück, weil Kartoffelpflanzen nicht von Bienen bestäubt würden. Zu den Klägern gehörten unter anderem Bürgerinitiativen und Stiftungen, die sich gegen die missbräuchliche Verwendung von Gentechnik einsetzen. Die genaue Lage der Versuchsfelder ist nicht bekannt. (AgE)