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Urteil: EU-Kommission muss Glyphosatzulassung offenlegen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die EU-Kommission bislang unter Verschluss gehaltene Dokumente aus dem Zulassungsverfahren für den Herbizidwirkstoff Glyphosat herausgeben muss (Aktenzeichen T-545/11).

Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die EU-Kommission bislang unter Verschluss gehaltene Dokumente aus dem Zulassungsverfahren für den Herbizidwirkstoff Glyphosat herausgeben muss (Aktenzeichen T‑545/11). Geklagt hatten PAN Europe und Greenpeace Nederland, nachdem die EU-Kommission den Umweltorganisationen 2011 den Zugang zu Unterlagen über die Zusammensetzung von Glyphosat aus dem Zulassungsverfahren des Pestizids verwehrt hatte.

 

Als wichtigen Schritt für mehr Transparenz und Unabhängigkeit bei der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln wertet Grünen-Sprecher Harald Ebner das Urteil. Bislang hätten Behörden und Hersteller mit dem Verweis auf Geschäftsgeheimnisse eine bequeme Ausrede gehabt, um eine unabhängige Untersuchung von Zulassungsunterlagen auf Mängel und Fehlschlüsse zu erschweren, so der Politiker. „Das Gericht hat nun im Sinne der Zivilgesellschaft entschieden und die Hürden für eine Verweigerung von Informationen, die Bezug zu umweltschädlichen Emissionen wie Pestiziden haben, deutlich erhöht“, zeigt Ebner sich erleichtert.

 

Die nun zugänglichen Informationen können seiner Meinung nach dazu beitragen, die vom Glyphosat-Hersteller Monsanto behauptete Unbedenklichkeit des Pflanzengifts für Mensch und Umwelt zu überprüfen. „Das ist ein wichtiger Beitrag für die spätestens 2015 anstehende toxikologische Neubewertung von Glyphosat auf EU-Ebene.“ Ebner hält nach wie vor eine grundlegende Reform der Zulassungsverfahren sowohl für die Mittel als auch für Gentech-Organismen für notwendig. Deren Risikobewertung darf nicht länger nur auf Studien beruhen, die die Hersteller selbst in Auftrag gegeben haben. (ad)

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