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BVL verbietet tallowaminhaltige Stoffe

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung von sechs Zusatzstoffen in Pflanzenschutzmitteln verboten. Tallowaminhaltige Stoffe dürfen nicht mehr beigemischt werden. Darauf hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag hingewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung von sechs Zusatzstoffen in Pflanzenschutzmitteln verboten. Tallowaminhaltige Stoffe dürfen nicht mehr beigemischt werden. Darauf hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag hingewiesen. Grund sei, dass die Stoffe die Toxizität der Pflanzenschutzmittel erhöhen könnten und es nicht feststellbar sei, wie giftig diese Kombinationen

für Mensch und Umwelt seien.

 

Mit sofortiger Wirkung sind folgende Zusatzstoffe verboten:

  • Arma
  • FRIGATE
  • GENAMIN T-200 NF
  • ISAGRARwaxGLI
  • MonFast Plus
  • Spartan
 

„Wir haben bereits im Oktober bei der Agrarministerkonferenz der Länder gefordert, die Zulassung der Tallowamine im Pflanzenschutz auszusetzen“, erklärte Ressortchef Johannes Remmel. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sei endlich dieser Forderung nachgekommen.


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Es sei bedauerlich, dass es dazu erst des politischen Druckes der Agrarministerkonferenz bedurft habe, obwohl es bereits seit längerer Zeit Anhaltspunkte für eine Gefährdung durch Tallowamine gegeben habe, sagte Remmel. Er wies darauf hin, dass nach dem Pflanzenschutzgesetz bei der Zulassung eines Mittels auch eine Analysemöglichkeit für Rückstände vorgelegt werden müsse.


„Wir fordern dringend eine Stellungnahme von Frau Aigner, wie Pflanzenschutzmittel mit Tallowaminen überhaupt zugelassen werden konnten, ohne dass von den Herstellern eine Analysemethode eingefordert wurde“, so Remmel. Vor dem Hintergrund der BVL-Entscheidung seien jetzt dringend Nachweismethoden erforderlich, denn im Ausland würden Tallowamine weiter eingesetzt. Eine Gefährdung der Verbraucher durch belastete Lebens- und Futtermittel könne daher nicht ausgeschlossen werden. (ad/AgE)

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