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Berater warnen vor „blauäugigem“ Anbau von Clearfield-Raps

Mit Clearfield-Vantiga ist jetzt ein weiteres Herbizid zur Unkrautbekämpfung im Raps zugelassen. Es enthält den neuen Wirkstoff Imazamox und die bekannten Wirkstoffe Metazachlor und Quinmerac. Es soll in Raps vor allem gegen schwer bekämpfbare andere Kreuzblütler, wie z.B. verschiedene Raukearten, eingesetzt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Clearfield-Vantiga ist jetzt ein weiteres Herbizid zur Unkrautbekämpfung im Raps zugelassen. Es enthält den neuen Wirkstoff Imazamox und die bekannten Wirkstoffe Metazachlor und Quinmerac. Es soll in Raps vor allem gegen schwer bekämpfbare andere Kreuzblütler, wie z.B. verschiedene Raukearten, eingesetzt werden.


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Imazamox gehört in die Gruppe der ALS-Hemmer, auf die Raps normalerweise sehr empfindlich reagiert. Deshalb erfordert der Einsatz des Clearfield-Herbizids den gleichzeitigen Anbau von Clearfield-resistentem Raps. Die Kopplung des Herbizides mit der resistenten Rapssorte wird als Clearfield-System bezeichnet. Erste, in England zugelassene Sorten sind auch in Deutschland vertriebsfähig und stehen so zur Aussaat 2012 zur Verfügung.


Da die Anwendung des Systems auch Nachteile mit sich bringt, die u. a. bei der Ausfallsrapsbekämpfung entstehen, müssen Sie als Praktiker den Nutzen eines solchen Systems vor dem Einsatz auf Ihren Flächen genau abwiegen. Daher hat der amtliche Pflanzenschutzdienst aus dem Nordwesten und –osten unseres Landes (Landwirtschaftskammern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Landesämter für Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie Regierungspräsidium Gießen/Hessen) in einer einmaligen Aktion zusammen mit weiteren renommierten Fachleuten aus dem gesamten Bundesgebiet eine Info-Broschüre mit Entscheidungshilfen zusammengestellt.

 

Darin sind die verfügbaren Versuchsergebnisse mit Clearfield-Raps zusammengestellt und bewertet. Ergänzt sind diese durch eine fachliche Einschätzung von Beratern der eigenen, aber auch anderer Beratungsorganisationen.


Neben Stärken, Schwächen, möglichen Risisken des Clearfield-Systems informiert die Broschüre auch über rechtliche Aspekte, Folgen für Lohnunternehmer und den Vergleich zu vorhandenen Alternativen.

Für Fragen stehen die Berater der beteiligten Pflanzenschutzdienste jederzeit zur Verfügung.


Die Broschüre können Sie hier herunterladen:


Sie können die Broschüre (3 € + 7 € Versand, inkl. Mwst.)
aber auch anfordern bei der LWK Nordrhein-Westfalen: Angelika.Albrink@lwk.nrw.de ,
Tel: 0251 2376-633, Fax: 0251 2376-644.

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