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Bodenfruchtbarkeit kein ausdrückliches Schutzgut

Der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Dünge-, Saatgutverkehrs- sowie Lebensmittel- und Futtergesetz mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD angenommen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich dagegen bei der Ausschusssitzung am vergangenen Mittwoch in Berlin.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Dünge-, Saatgutverkehrs- sowie Lebensmittel- und Futtergesetz mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD angenommen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich dagegen bei der Ausschusssitzung am vergangenen Mittwoch in Berlin.


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Zuvor war eine von der Linksfraktion geforderte Änderung, die den Schutz der Bodenfruchtbarkeit ausdrücklich in den Entwurf schreiben wollte, an den Stimmen der Koalitionsfraktion gescheitert, bei Enthaltung der SPD und Zustimmung durch die Grünen.


Die Linke begründete ihren Änderungsantrag damit, dass durch die zu erwartende steigende Intensivierung der Landwirtschaft der konkrete Schutz der Bodenfruchtbarkeit zu einer immer wichtigeren Frage werde. Daher sei es unverständlich, dass die Bundesregierung die Bodenfruchtbarkeit nicht als Schutzgut im Gesetzentwurf aufführen wolle, erklärte die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Kirsten Tackmann, nach der Abstimmung in einer Pressemitteilung. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen lehnten dies unter Verweis auf ein drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren ab. Doch genau das sei juristisch umstritten, sagte Tackmann.

 

Auch die Grünen erachteten die Forderung der Linken für richtig und schloss sich dem Änderungsantrag an. Ihre Fraktion kritisierte, dass die Regierung sich gegen den expliziten Schutz der Bodenfruchtbarkeit sperre. Die Grünen kündigten jedoch an, sich bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes zu enthalten, weil es „richtig und notwendig“ sei, das bisher geltende Düngegesetz an EU-Recht anzupassen.


Ein Vertreter der Bundesregierung berichtete, es habe entsprechende Verhandlungen zu dem Thema in der EU-Kommission gegeben, doch hätte diese Forderung dem EU-Vertragsrecht widersprochen. Inhaltlich komme jedoch das Gesetz der Forderung entgegen, weil der Boden dem Naturhaushalt zuzuzählen sei. Insgesamt schätzte die Bundesregierung das Gesetz als bedeutend ein, weil „die gegenseitige Anerkennung in der EU wichtig ist“.


Erforderlich wurde die Änderung des bereits seit Januar 2009 gültigen Düngegesetzes, weil die EU-Kommission die Rechtsauffassung vertritt, dass sich das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung auch auf Düngemittel erstreckt. Danach sollen alle Düngemittel in Deutschland verkauft werden dürfen, die in der Europäischen Union, der Türkei oder Staaten zugelassen sind, die dem Abkommen über die Gründung der europäischen Freihandelsassoziation und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum angehören. (AgE)

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