Die 10 H-Regelung für Windenergie in Bayern hat kaum Auswirkungen auf die Genehmigung von Windenergieanlagen. Das zeigen die „Erstinformationen“ der Obersten Baubehörde im Bayerischen Ministerium für Inneres, Bau und Verkehr. Die am 10. November 2014 in Kraft getretene 10 H-Regelung besagt, dass ein Windrad nur im zehnfachen Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden darf. Bei den im Binnenland üblichen Maschinen mit 200 m Nabenhöhe wären das de facto 2000 Meter. Kaum ein Windrad hätte danach noch genehmigt werden können.
Doch das Papier der Baubehörde zeigt jetzt, dass die Planungshoheit der Gemeinden kaum berührt wird. Weist die Gemeinde ein Baugebiet für die Windkraftnutzung aus, schafft sie Baurecht und kann so die 10 H-Regelung aushebeln. Das gilt auch, wenn die Windräder im Abstand von unter 10 H an die Wohnbebauung der Nachbargemeinde heranrückt. „Danach hat eine Nachbargemeinde kein Vetorecht“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Harry Scheuenstuhl. Seehofers Pläne fasst er so zusammen: „Außer Spesen nichts gewesen.“ Jetzt seien die Gemeinden allerdings gezwungen, einen teuren Bebauungsplan aufzustellen und ein langwieriges Vrefahren durchzuführen.