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14 Windenergieerlasse sind „rechtlicher Flickenteppich“

In 14 Bundesländern gibt es Erlasse oder Leitfäden zur Windenergie. Die Stiftung „Umweltenergierecht“ sieht das nicht nur positiv.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Windenergie wird in den Bundesländern nicht nur über das Förder-, Planungs- und Ge- nehmigungsrecht geregelt. Es gibt zudem auch spezielle Windenergieerlasseund sonstige Leitfäden, Rundschreiben, Hinweise oder Handreichungen der Länder. Einerseits kann das bestehende Recht damit übersichtlicher werden, weil die Erlasse z.B. eine einheitliche Auslegung und Anwendung von Gesetzen unterstützen. „Andererseits können damit aber auch rechtliche Schwierigkeiten verbunden sein, wenn sie fälschlicherweise als bindend oder abschließend eingeordnet werden“, heißt es in einem aktuellen Hintergrundpapier der Stiftung Umweltenergierecht aus Würzburg. So kann es passieren, dass sich Planer auf die Länderpapiere verlassen, Gerichte die Gesetze aber nachträglich anders auslegen.


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Die Autoren haben die aktuelle Situation in den Bundesländern einmal genau unter die Lupe genommen und vierzehn Windenergieerlasse analysiert. Ihr Fazit: Die Erlasse setzen sehr unterschiedliche Akzente. Damit droht ein „rechtlicher Flickenteppich“, befürchtet die Stiftung. Denn Planer müssen „rechts und links“ von Landesgrenzen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungen umgehen. Das sei für die Energiewende nicht förderlich.


Zwei Beispiele aus dem Papier: Die Länder haben erstens sehr unterschiedliche Ausbauziele, die sich teilweise von den Zielen des Bundes unterscheiden. Dabei werde etwa im Erlass von Bayern die Bedeutung der Windenergie an der zukünftigen Stromversorgung nur grundlegend und ohne konkrete Ausbauziele benannt, während im Erlass von 2011 die Windenergie noch als ein entscheidendes Element für die Energiewende bezeichnet wurde, analysieren die Autoren.

Andere Bundesländer gehen deutlich weiter. Brandenburg will für die Windenergie knapp 2 % der Landesfläche freihalten. Die Ausweisung eines gewissen Anteils der Landesfläche wird auch von den Ländern Hessen (2 %), Rheinland-Pfalz (2 %), Niedersachsen (1,4 %) und Thüringen (1 %) sowie Schleswig-Holstein (1,5 %) aufgegriffen.


Daneben sehen die Erlasse bzw. Entwürfe aus einiger Länder weitere Ausbauziele vor. Baden-Württemberg will z.B. 10 % Windenergie-Anteil an der Gesamtstromerzeugung im Jahr 2020 erreichen. Hessen sieht für einen Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 25 Prozent bis 2019 eine Verdreifachung der Windenergieleistung vor, Niedersachsen . Nach dem Erlassentwurf Niedersachsens soll bis zum Jahr 2050 eine Windkraftleistung von mindestens 20 Gigawatt im Land erreicht werden.


Ein zweites Beispiel für die rechtliche Vielfalt der Erlasse ist die Einstellung zur Windenergie im Wald. Hierzu machen elf Erlasse Aussagen. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gibt es sogar spezielle Leitfäden zu diesem Thema. Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen lehnen Windräder im Wald ab. Vorreiter dagegen sind die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, die die Autoren des Hintergrundpapiers als Pioniere bezeichnen.  

Weitere Unterschiede haben die Autoren bei den Themen Artenschutz, Abstandsempfehlungen, Infraschall und Repowering festgestellt. Das Hintergrundpapier können Sie hier herunterladen.

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