Die Planung für neue Windparks ist in Bayern komplett zum Erliegen gekommen, teilt das Regensburger Planungsbüro „Ostwind“ mit. Grund ist die im November 2014 eingeführte „10 H-Regelung“, die bei neuen Windparks einen Abstand zur Wohnbebauung der zehnfachen Windradhöhe (also rund 2 km) vorschreibt.
Zwar können Gemeinden die 10 H-Regelung umgehen, in dem sie einen Bebauungsplan (B-Plan) aufstellen (siehe unsere Meldung vom 24.02.2015). „Doch der B-Plan wird bei vielen Gemeinden die Ausnahme bleiben, das ist den Kommunen viel zu aufwändig“, teilte ein Ostwind-Sprecher auf top agrar-Anfrage mit. Schon die Diskussion um "10 H" hätte im vergangenen Jahr große Verunsicherungen bei den Kommunen verursacht. Daran hätte sich bis heute nichts geändert.
Dabei hätte Bayern als flächenstärkstes Bundesland viel Potenzial für neue Windparks. „Doch hier gibt es keine verlässlichen Rahmenbedingungen“, begründet das Unternehmen. Andere Bundesländer wie Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen hätten dagegen die Zeichen der Zeit erkannt und würden jetzt um so mehr von der Wertschöpfung durch Windenergie profitieren – nicht nur bei Arbeitsplätzen, sondern auch bei der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgern. Aus diesem Grund wird sich Ostwind stärker nach Norden orientieren und zusätzliche Niederlassungen in Hessen und Berlin eröffnen.