Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg ist ein Erfolgsmodell, urteilt der Deutsche Energieholz- und Pelletverband (DEPV). Das Ländergesetz ist 2008 in Kraft getreten. Damals standen knapp 16 % aller Pelletheizungen im Südwesten. Bis Ende 2014 ist der Anteil auf 21 % gewachsen. Insgesamt gibt es in dem Land 67.000 Pelletfeuerungen, nicht nur in Privathaushalten, sondern zunehmend auch in der Industrie bzw. im Gewerbe. In dem Land hat sich zudem eine Pelletindustrie entwickelt: Im Jahr 2014 produzierte sie 460.000 t des Holzbrennstoffs. Damit kann sich das Land theoretisch selbst versorgen, die Heizungsbesitzer verbrauchen jährlich 336.000 t Pellets.
Das Wärme-Gesetz ist ein Alleinstellungsmerkmal für Baden-Württemberg. Denn anders als das bundesweite Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) gillt es auch für bestehende Häuser und greift z.B. bei der energetischen Sanierung oder dem Heizungstausch. Das Gesetz soll jetzt erstmals novelliert werden. Die Landesregierung will künftig auch Nicht-Wohngebäude einbeziehen und mehr Kombinationsmöglichkeiten zulassen, mit denen die Hausbesitzer die Pflicht zum Einsatz von erneuerbaren Energien erfüllen können. Der Pflichtanteil an erneuerbaren Wärmequellen soll von 10 auf 15 % angehoben werden. Laut DEPV ist das Ländergesetz ein Vorbild für das bundesweite EEWärmeG.